Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
ELEKTRO
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
ELEKTRO
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG. Wir weisen darauf hin, dass insbesondere unsere VIP PKW sind mit GPS Systemen ausgestattet, um im Falle eines Diebstahls, Unterschlagung oder strafrechtlicher Ermittlungen das Fahrzeug von der Polizei sicher stellen zu lassen.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG. Wir weisen darauf hin, dass insbesondere unsere VIP PKW sind mit GPS Systemen ausgestattet, um im Falle eines Diebstahls, Unterschlagung oder strafrechtlicher Ermittlungen das Fahrzeug von der Polizei sicher stellen zu lassen.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG. Wir weisen darauf hin, dass insbesondere unsere VIP PKW sind mit GPS Systemen ausgestattet, um im Falle eines Diebstahls, Unterschlagung oder strafrechtlicher Ermittlungen das Fahrzeug von der Polizei sicher stellen zu lassen.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG. Wir weisen darauf hin, dass insbesondere unsere VIP PKW sind mit GPS Systemen ausgestattet, um im Falle eines Diebstahls, Unterschlagung oder strafrechtlicher Ermittlungen das Fahrzeug von der Polizei sicher stellen zu lassen.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG. Wir weisen darauf hin, dass insbesondere unsere VIP PKW sind mit GPS Systemen ausgestattet, um im Falle eines Diebstahls, Unterschlagung oder strafrechtlicher Ermittlungen das Fahrzeug von der Polizei sicher stellen zu lassen.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG. Wir weisen darauf hin, dass insbesondere unsere VIP PKW sind mit GPS Systemen ausgestattet, um im Falle eines Diebstahls, Unterschlagung oder strafrechtlicher Ermittlungen das Fahrzeug von der Polizei sicher stellen zu lassen.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Die Gruppe CA / z.B. VW California ist bereits mit einer Vollkasko mit 1500,- EUR (Teilkasko mit 650,- EUR / Glasbruch mit 300,- EUR) Selbstbeteiligung im Grundpreis versichert. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die Selbstbeteiligung wegen des Auslandsrisikos auf 2.500,- EUR. Durch Abschluss der zusätzlichen Haftungsbeschränkung / CDW für 5,99 € pro Tag senken sich die Selbstbeteiligungen auf: Vollkasko 550,- EUR und Teilkasko 550,- EUR. Die Selbstbeteiligungen für Glasbruch (300,- EUR) und die Selbstbeteiligung wegen des Auslandsrisikos (1000,- EUR) bleiben dadurch unverändert!
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für den Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden sind nicht versichert. Das Mindestalter für die Anmietung der Gruppe SN ist 21 Jahre. In den Gruppen SO bis SP2 sind Mieter unter 25 Jahren nicht zugelassen.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung bei allen Gruppen einen Teilkaskoschutz gegen Feuer, Glasbruch und Wildschäden mit 300,- EUR SB. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist ohne Abschluss der CDW/Haftungsbeschränkung, bei vertragsgemäßer Nutzung, Schadenersatz bis zu einer Höhe von 15.000,- bis 150.000,- EUR zu entrichten. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes (außer bei Anmietungen mit Kreditkarte) bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der CDW/Haftungsbeschränkung obligatorisch. Bei Grenzüberschreitungen ist zuvor die Genehmigung von STARCAR einzuholen. Bei Grenzüberschreitungen ohne Genehmigung entfällt jegliche CDW.
Für diese Fahrzeuge ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich.
Preisgruppe | Haftungssumme ohne CDW | CDW pro Tag | Haftungssumme mit CDW |
---|---|---|---|
SK | EUR 15.000,- | EUR 13,90 | EUR 750,- |
SL | EUR 20.000,- | EUR 15,90 | EUR 750,- |
SM | EUR 25.000,- | EUR 17,90 | EUR 750,- |
SM2 | EUR 30.000,- | EUR 18,90 | EUR 850,- |
SN | EUR 35.000,- | EUR 20,90 | EUR 950,- |
SO | EUR 50.000,- | EUR 26,90 | EUR 1.500,- |
SP | EUR 80.000,- | EUR 27,90 | EUR 2.000,- |
SP2 | EUR 150.000,- | EUR 29,90 | EUR 2.500,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1000,- EUR zu reduzieren!
Für den Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden sind nicht versichert. Das Mindestalter für die Anmietung der Gruppe SN ist 21 Jahre. In den Gruppen SO bis SP2 sind Mieter unter 25 Jahren nicht zugelassen.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung bei allen Gruppen einen Teilkaskoschutz gegen Feuer, Glasbruch und Wildschäden mit 300,- EUR SB. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist ohne Abschluss der CDW/Haftungsbeschränkung, bei vertragsgemäßer Nutzung, Schadenersatz bis zu einer Höhe von 15.000,- bis 150.000,- EUR zu entrichten. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes (außer bei Anmietungen mit Kreditkarte) bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der CDW/Haftungsbeschränkung obligatorisch. Bei Grenzüberschreitungen ist zuvor die Genehmigung von STARCAR einzuholen. Bei Grenzüberschreitungen ohne Genehmigung entfällt jegliche CDW.
Für diese Fahrzeuge ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich.
Preisgruppe | Haftungssumme ohne CDW | CDW pro Tag | Haftungssumme mit CDW |
---|---|---|---|
SK | EUR 15.000,- | EUR 13,90 | EUR 750,- |
SL | EUR 20.000,- | EUR 15,90 | EUR 750,- |
SM | EUR 25.000,- | EUR 17,90 | EUR 750,- |
SM2 | EUR 30.000,- | EUR 18,90 | EUR 850,- |
SN | EUR 35.000,- | EUR 20,90 | EUR 950,- |
SO | EUR 50.000,- | EUR 26,90 | EUR 1.500,- |
SP | EUR 80.000,- | EUR 27,90 | EUR 2.000,- |
SP2 | EUR 150.000,- | EUR 29,90 | EUR 2.500,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1000,- EUR zu reduzieren!
ELEKTRO
Für die Schäden am Roller ist bei vertragsgemäßer Nutzung kein Schadenersatz zu entrichten. Bei Diebstählen haftet der Mieter in Höhe von € 2.000,00.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
ELEKTRO
Für Schäden am Roller ist bei vertragsgemäßer Nutzung eine Haftungsbeschränkung (CDW) auf max. € 250,00 Schadenersatz bereits inkludiert. Dies gilt für Diebstahl oder Teildiebstahl (z.B. Akku) sowie Vandalismus, Beschädigungen durch Unfall oder Sturz, Brand, Explosion und Blitzschlag, Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung) und Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgerät.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Für die Nutzung der Roller gilt ausdrücklich eine Helmpflicht sowohl für den Fahrer als auch für etwaige Beifahrer. Hierfür stellt STARCAR (für den 1. Fahrer kostenfrei) Helme zur Verfügung. Private Helme können auf eigene Gefahr genutzt werden und sind bei Anmietung vorzuzeigen.