Neben unserem regulären Service bieten wir one-way-Strecken zum Null-Tarif für ausgewählte Routen und Fahrzeugmodelle. Sie planen zum Beispiel eine Tour von Hamburg nach Berlin? Werfen Sie gleich einen Blick auf unsere aktuellen Kostenlos-Mieten-Angebote, ob ein Fahrzeug für diese Strecke gratis verfügbar ist. Von Smart über Lkw bis zum VIP-Car: Welcher Fahrzeugtyp gerade für die gewünschte Strecke zur Verfügung steht, ist von Angebot zu Angebot verschieden. Auch die Routen variieren täglich.
Ist ein passendes Angebot dabei, können Sie es bequem online reservieren und zum genannten Termin losfahren. Nach spätestens 24 Stunden können Sie das Fahrzeug an der geplanten Rückgabestation abgeben. Bitte beachten Sie: Bei Anmietungen am Samstag muss die Abgabe bis Sonntag 8:00 Uhr erfolgen. Bei einer LKW Anmietung am Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr muss die Abgabe bis Samstag um 08:00 Uhr erfolgen. Der Kraftstoff ist dabei nicht inklusive.
Ihre Wunsch-Strecke ist aktuell nicht dabei? Dann schauen Sie einfach in unsere klassische Fahrzeugauswahl. Hier finden Sie garantiert das richtige Fahrzeug für jeden Anlass - zu gewohnt günstigen Konditionen.
Berlin-Rudow
Im Hause Daimler Benz/Mercedes
Neudecker Weg 6
12355 Berlin
Tel: 030 / 6179 477-0
Fax: 030 / 6179 477-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
HH-Bergedorf
STARCAR Lizenzbetrieb Sven Lange
Curslacker Neuer Deich 66
21029 Hamburg
Tel: 040/725606 - 0
Fax: 040/725606 - 10
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Berlin-Rudow
Im Hause Daimler Benz/Mercedes
Neudecker Weg 6
12355 Berlin
Tel: 030 / 6179 477-0
Fax: 030 / 6179 477-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
HH-Bergedorf
STARCAR Lizenzbetrieb Sven Lange
Curslacker Neuer Deich 66
21029 Hamburg
Tel: 040/725606 - 0
Fax: 040/725606 - 10
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Berlin-Rudow
Im Hause Daimler Benz/Mercedes
Neudecker Weg 6
12355 Berlin
Tel: 030 / 6179 477-0
Fax: 030 / 6179 477-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
HH-Eppendorf
Nedderfeld 70/EKZ
22529 Hamburg
Tel: 040/468830-0
Fax: 040/468830-26
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
81737 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Bonn - Castell
Römerstraße 57
53111 Bonn
Tel: 0228 / 9657699-0
Fax: 0228 / 9657699-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Bremen
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Bremen
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Bremen
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Bremen
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
HH-Altona
Stresemannstraße 318
22761 Hamburg
Tel: 040/42236400
Fax: 040/42236419
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Bremen
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Rudow
Im Hause Daimler Benz/Mercedes
Neudecker Weg 6
12355 Berlin
Tel: 030 / 6179 477-0
Fax: 030 / 6179 477-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Düsseldorf-Lierenfeld
Erkrather Str. 386
40231 Düsseldorf
Tel: 0211/291485-0
Fax: 0211/291485-20
duesseldorf-lierenfeld@starcar.de
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Düsseldorf-Lierenfeld
Erkrather Str. 386
40231 Düsseldorf
Tel: 0211/291485-0
Fax: 0211/291485-20
duesseldorf-lierenfeld@starcar.de
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel: 030/257577-0
Fax: 030/257577-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel: 030/257577-0
Fax: 030/257577-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Pankow
Prenzlauer Promenade 43
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel: 030/257577-0
Fax: 030/257577-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Pankow
Prenzlauer Promenade 43
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa - So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Pankow
Prenzlauer Promenade 43
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Stuttgart-Zuffenhausen
Anfahrt über Rotweg 22a
Beilsteiner Straße 43
70435 Stuttgart
Tel: 0711/80 62 22 06
stuttgart-zuffenhausen@starcar.de
Mo - Fr: 08:00 - 16:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
HH-Altona
Stresemannstraße 318
22761 Hamburg
Tel: 040/42236400
Fax: 040/42236419
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Kiel
Theodor-Heuss-Ring 124
24143 Kiel
Tel: 0431/600507-0
Fax: 0431/600507-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
1x Tank inklusive
Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
Tel: 0511/167693-3
Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Stuttgart-Zuffenhausen
Anfahrt über Rotweg 22a
Beilsteiner Straße 43
70435 Stuttgart
Tel: 0711/80 62 22 06
stuttgart-zuffenhausen@starcar.de
Mo - Fr: 08:00 - 16:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Hannover Döhren
Im Hause Mercedes Benz
Zeißstraße 16
30519 Hannover
Tel: 0511/696010-0
Fax: 0511/696010-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa - So: Geschlossen
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
Tel: 0531/2885374-0
Fax: 0531/2885374-9
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
Tel: 0511/167693-3
Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel: 030/257577-0
Fax: 030/257577-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
Tel: 0511/167693-3
Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
81737 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
1x Tank inklusive
Köln-Ehrenfeld
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
HH-Altona
Stresemannstraße 318
22761 Hamburg
Tel: 040/42236400
Fax: 040/42236419
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Köln-Ehrenfeld
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa - So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
1x Tank inklusive
Minden
MK Autovermietung GmbH
Marienwall 7
32423 Minden
Tel: 0571 / 88059975
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
1x Tank inklusive
Minden
MK Autovermietung GmbH
Marienwall 7
32423 Minden
Tel: 0571 / 88059975
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
81737 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Pankow
Prenzlauer Promenade 43
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
81737 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Rudow
Im Hause Daimler Benz/Mercedes
Neudecker Weg 6
12355 Berlin
Tel: 030 / 6179 477-0
Fax: 030 / 6179 477-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
81737 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
HH-Altona
Stresemannstraße 318
22761 Hamburg
Tel: 040/42236400
Fax: 040/42236419
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
1x Tank inklusive
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa - So: 09:00 - 10:00
München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
81737 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa - So: 09:00 - 10:00
München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
81737 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa - So: 09:00 - 10:00
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa - So: 09:00 - 10:00
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
1x Tank inklusive
Minden
MK Autovermietung GmbH
Marienwall 7
32423 Minden
Tel: 0571 / 88059975
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Bremen
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Bremen
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
1x Tank inklusive
Minden
MK Autovermietung GmbH
Marienwall 7
32423 Minden
Tel: 0571 / 88059975
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel: 030/257577-0
Fax: 030/257577-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
Tel: 0511/167693-3
Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel: 030/257577-0
Fax: 030/257577-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel: 030/257577-0
Fax: 030/257577-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Pankow
Prenzlauer Promenade 43
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel: 030/257577-0
Fax: 030/257577-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Pankow
Prenzlauer Promenade 43
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
81737 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Pankow
Prenzlauer Promenade 43
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
81737 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Rudow
Im Hause Daimler Benz/Mercedes
Neudecker Weg 6
12355 Berlin
Tel: 030 / 6179 477-0
Fax: 030 / 6179 477-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Bonn - Castell
Römerstraße 57
53111 Bonn
Tel: 0228 / 9657699-0
Fax: 0228 / 9657699-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Bremen
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Bremen
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Rudow
Im Hause Daimler Benz/Mercedes
Neudecker Weg 6
12355 Berlin
Tel: 030 / 6179 477-0
Fax: 030 / 6179 477-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Pankow
Prenzlauer Promenade 43
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Hannover Döhren
Im Hause Mercedes Benz
Zeißstraße 16
30519 Hannover
Tel: 0511/696010-0
Fax: 0511/696010-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa - So: Geschlossen
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
Tel: 0531/2885374-0
Fax: 0531/2885374-9
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa - So: 09:00 - 10:00
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Düsseldorf-Lierenfeld
Erkrather Str. 386
40231 Düsseldorf
Tel: 0211/291485-0
Fax: 0211/291485-20
duesseldorf-lierenfeld@starcar.de
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Düsseldorf-Lierenfeld
Erkrather Str. 386
40231 Düsseldorf
Tel: 0211/291485-0
Fax: 0211/291485-20
duesseldorf-lierenfeld@starcar.de
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa - So: 09:00 - 10:00
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Berlin-Rudow
Im Hause Daimler Benz/Mercedes
Neudecker Weg 6
12355 Berlin
Tel: 030 / 6179 477-0
Fax: 030 / 6179 477-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
HH-Bergedorf
STARCAR Lizenzbetrieb Sven Lange
Curslacker Neuer Deich 66
21029 Hamburg
Tel: 040/725606 - 0
Fax: 040/725606 - 10
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Berlin-Rudow
Im Hause Daimler Benz/Mercedes
Neudecker Weg 6
12355 Berlin
Tel: 030 / 6179 477-0
Fax: 030 / 6179 477-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
HH-Bergedorf
STARCAR Lizenzbetrieb Sven Lange
Curslacker Neuer Deich 66
21029 Hamburg
Tel: 040/725606 - 0
Fax: 040/725606 - 10
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Berlin-Rudow
Im Hause Daimler Benz/Mercedes
Neudecker Weg 6
12355 Berlin
Tel: 030 / 6179 477-0
Fax: 030 / 6179 477-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
HH-Eppendorf
Nedderfeld 70/EKZ
22529 Hamburg
Tel: 040/468830-0
Fax: 040/468830-26
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
1x Tank inklusive
Köln-Ehrenfeld
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
HH-Altona
Stresemannstraße 318
22761 Hamburg
Tel: 040/42236400
Fax: 040/42236419
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
81737 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
HH-Altona
Stresemannstraße 318
22761 Hamburg
Tel: 040/42236400
Fax: 040/42236419
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Bremen
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
HH-Altona
Stresemannstraße 318
22761 Hamburg
Tel: 040/42236400
Fax: 040/42236419
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
HH-Altona
Stresemannstraße 318
22761 Hamburg
Tel: 040/42236400
Fax: 040/42236419
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Kiel
Theodor-Heuss-Ring 124
24143 Kiel
Tel: 0431/600507-0
Fax: 0431/600507-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
1x Tank inklusive
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa - So: 09:00 - 10:00
München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
81737 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
81737 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa - So: 09:00 - 10:00
München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
81737 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
Tel: 0511/167693-3
Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
81737 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa - So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Köln-Ehrenfeld
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa - So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
1x Tank inklusive
Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
Tel: 0511/167693-3
Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Stuttgart-Zuffenhausen
Anfahrt über Rotweg 22a
Beilsteiner Straße 43
70435 Stuttgart
Tel: 0711/80 62 22 06
stuttgart-zuffenhausen@starcar.de
Mo - Fr: 08:00 - 16:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Stuttgart-Zuffenhausen
Anfahrt über Rotweg 22a
Beilsteiner Straße 43
70435 Stuttgart
Tel: 0711/80 62 22 06
stuttgart-zuffenhausen@starcar.de
Mo - Fr: 08:00 - 16:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.