Neben unserem regulären Service bieten wir one-way-Strecken zum Null-Tarif für ausgewählte Routen und Fahrzeugmodelle. Sie planen zum Beispiel eine Tour von Hamburg nach Berlin? Werfen Sie gleich einen Blick auf unsere aktuellen Kostenlos-Mieten-Angebote, ob ein Fahrzeug für diese Strecke gratis verfügbar ist. Von Smart über Lkw bis zum VIP-Car: Welcher Fahrzeugtyp gerade für die gewünschte Strecke zur Verfügung steht, ist von Angebot zu Angebot verschieden. Auch die Routen variieren täglich.
Ist ein passendes Angebot dabei, können Sie es bequem online reservieren und zum genannten Termin losfahren. Nach spätestens 24 Stunden können Sie das Fahrzeug an der geplanten Rückgabestation abgeben. Bitte beachten Sie: Bei Anmietungen am Samstag muss die Abgabe bis Sonntag 8:00 Uhr erfolgen. Bei einer LKW Anmietung am Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr muss die Abgabe bis Samstag um 08:00 Uhr erfolgen. Der Kraftstoff ist dabei nicht inklusive.
Ihre Wunsch-Strecke ist aktuell nicht dabei? Dann schauen Sie einfach in unsere klassische Fahrzeugauswahl. Hier finden Sie garantiert das richtige Fahrzeug für jeden Anlass - zu gewohnt günstigen Konditionen.
Ludwigsburg
Südliche Friedrichstraße 6
71769 Asperg-Ludwigsburg
Tel: 07141/48897-0
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
München - Arabellapark
Arabellastraße 5
81925 München
Tel: 089/200 65 64 50
muenchen-arabellapark@starcar.de
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Ludwigsburg
Südliche Friedrichstraße 6
71769 Asperg-Ludwigsburg
Tel: 07141/48897-0
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Aurich
Von-Jhering-Straße 37
26603 Aurich
Tel: 04941 6046910
Mo - Do: 07:30 - 18:30
Fr: 07:30 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Minden
MK Autovermietung GmbH
Marienwall 7
32423 Minden
Tel: 0571 / 88059975
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bad Kreuznach
Industriestraße 34
55543 Bad Kreuznach
Tel: 0671 89666503
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Hannover Hainholz
Schulenburger Landstraße 115
30165 Hannover
Tel: 0511 1232490
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bad Kreuznach
Industriestraße 34
55543 Bad Kreuznach
Tel: 0671 89666503
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Köln-Ehrenfeld
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Baden Baden
Flugstraße 3
76532 Baden-Baden
Tel: 07221-60 002
Mo - Fr: 08:00 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Würzburg
Friedrich-Bergius-Ring 1a
97076 Würzburg
Tel: 0931/20082465
Fax: 0931/20082466
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel: 030/257577-0
Fax: 030/257577-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
Tel: 0511/167693-3
Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Berlin-Rudow
Im Hause Daimler Benz/Mercedes
Neudecker Weg 6
12355 Berlin
Tel: 030 / 6179 477-0
Fax: 030 / 6179 477-20
Mo - Fr: 08:00 - 16:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
Tel: 0511/167693-3
Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Berlin-Neukölln
Grenzallee 4
12057 Berlin
Tel: 030/682968-0
Fax: 030/682968-29
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Köln-Sülz
Luxemburger Str. 181
50939 Köln
Tel: 0221/93758-0
Fax: 0221/93758-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel: 030/257577-0
Fax: 030/257577-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Bremen-Neustadt
Neuenlander Straße 83
28199 Bremen
Tel: 0421/16349100
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Bonn - Castell
Römerstraße 57
53111 Bonn
Tel: 0228 / 9657699-0
Fax: 0228 / 9657699-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Nordhausen
Freiherr-vom-Stein-Str. 38
99734 Nordhausen
Tel: 03631 470 740
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bonn - Castell
Römerstraße 57
53111 Bonn
Tel: 0228 / 9657699-0
Fax: 0228 / 9657699-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
Tel: 0531/2885374-0
Fax: 0531/2885374-9
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Nordhausen
Freiherr-vom-Stein-Str. 38
99734 Nordhausen
Tel: 03631 470 740
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Bremen-Vahr
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Pankow
Romain-Rolland-Straße 24
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Bremen-Vahr
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Rastatt
Untere Wiesen 6
76437 Rastatt
Tel: 07222-82 04 14
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bremen-Vahr
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Aurich
Von-Jhering-Straße 37
26603 Aurich
Tel: 04941 6046910
Mo - Do: 07:30 - 18:30
Fr: 07:30 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Buchholz i. d. Nordheide
Lindenstraße 2
21244 Buchholz
Tel: 041 812 939 502
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
HH-Lokstedt
Koppelstraße 49 G
22529 Hamburg
Tel: 040/ 56 50 15
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bünde
MK Autovermietung GmbH
Holzhauser Straße 157
32257 Bünde
Tel: 0171 / 7 436 777
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Ramstein-Miesenbach
Am Köhlwäldchen 7
66877 Ramstein-Miesenbach
Tel: 06371-95 22 33
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Dortmund-Mitte
Blücherstraße 13
44147 Dortmund
Tel: 0231/ 98129400
Fax: 0231/827080
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Köln-Porz
Neue Eiler Str. 46
51145 Köln
Tel: 0221/ 989 43 70
Fax: 0221/ 989 43 720
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Duisburg-Kasslerfeld
Kaßlerfelderstrasse 115
47059 Duisburg
Tel: 0203/9355400
Fax: 0203/93554020
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Pankow
Romain-Rolland-Straße 24
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Bonn - Castell
Römerstraße 57
53111 Bonn
Tel: 0228 / 9657699-0
Fax: 0228 / 9657699-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Bonn - Castell
Römerstraße 57
53111 Bonn
Tel: 0228 / 9657699-0
Fax: 0228 / 9657699-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Marl
Bergstraße 94
45770 Marl
Tel: 02365-37401
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Marl
Bergstraße 94
45770 Marl
Tel: 02365-37401
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
Tel: 0531/2885374-0
Fax: 0531/2885374-9
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Würzburg
Friedrich-Bergius-Ring 1a
97076 Würzburg
Tel: 0931/20082465
Fax: 0931/20082466
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
München-Ost
Wasserburger Landstraße 188
81827 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
HH-Osdorf
Bornheide 8
22549 Hamburg
Tel: 040/422379900
Fax: 040/422379919
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Steglitz
Unter den Eichen 71-73
12205 Berlin
Tel: 030 27014365
Fax: 030 27014366
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
HH-Harburg
Buxtehuder Straße 41
21073 Hamburg
Tel: 040/854016-0
Fax: 040/854016-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Mariendorf
Großbeerenstraße 100
12277 Berlin
Tel: +49 30 29045890
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
HH-Harburg
Buxtehuder Straße 41
21073 Hamburg
Tel: 040/854016-0
Fax: 040/854016-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Köln-Ehrenfeld
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Hannover Hainholz
Schulenburger Landstraße 115
30165 Hannover
Tel: 0511 1232490
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Bonn - Castell
Römerstraße 57
53111 Bonn
Tel: 0228 / 9657699-0
Fax: 0228 / 9657699-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Hannover Hainholz
Schulenburger Landstraße 115
30165 Hannover
Tel: 0511 1232490
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Bonn - Castell
Römerstraße 57
53111 Bonn
Tel: 0228 / 9657699-0
Fax: 0228 / 9657699-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Koblenz
Am Sender 3
56070 Koblenz
Tel: 0261/9836870
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Weil am Rhein
Alte Straße 95
79576 Weil am Rhein
Tel: 07621 5701805
Fax: 07621 5708377
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Marl
Bergstraße 94
45770 Marl
Tel: 02365-37401
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Bonn - Castell
Römerstraße 57
53111 Bonn
Tel: 0228 / 9657699-0
Fax: 0228 / 9657699-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Nordhausen
Freiherr-vom-Stein-Str. 38
99734 Nordhausen
Tel: 03631 470 740
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
München Nord
Triebstraße 3
80993 München
Tel: 089 14304000
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Mariendorf
Großbeerenstraße 100
12277 Berlin
Tel: +49 30 29045890
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Offenbach
Merianstraße 10
63069 Offenbach
Tel: +49 69 2561 2970
Mo - Fr: 08:00 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Würzburg
Friedrich-Bergius-Ring 1a
97076 Würzburg
Tel: 0931/20082465
Fax: 0931/20082466
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Offenburg
Freiburger Straße 9
77652 Offenburg
Tel: 0781/97067616
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Köln-Ehrenfeld
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Osnabrück
Franz-Lenz-Straße 16
49084 Osnabrück
Tel: 0541 35731930
Mo - Fr: 07:30 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
Tel: 0531/2885374-0
Fax: 0531/2885374-9
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Osnabrück
Franz-Lenz-Straße 16
49084 Osnabrück
Tel: 0541 35731930
Mo - Fr: 07:30 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Hannover Döhren
Im Hause Mercedes Benz
Zeißstraße 16
30519 Hannover
Tel: 0511/696010-0
Fax: 0511/696010-20
Mo - Fr: 07:30 - 16:00
Sa - So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Pforzheim
Mannheimer Straße 2
75179 Pforzheim
Tel: 07231/34 692
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Weil am Rhein
Alte Straße 95
79576 Weil am Rhein
Tel: 07621 5701805
Fax: 07621 5708377
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Pforzheim
Mannheimer Straße 2
75179 Pforzheim
Tel: 07231/34 692
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Ramstein-Miesenbach
Am Köhlwäldchen 7
66877 Ramstein-Miesenbach
Tel: 06371-95 22 33
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Ramstein-Miesenbach
Am Köhlwäldchen 7
66877 Ramstein-Miesenbach
Tel: 06371-95 22 33
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Freiburg
Tullastraße 57
79108 Freiburg
Tel: 0761 69669601
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Rastatt
Untere Wiesen 6
76437 Rastatt
Tel: 07222-82 04 14
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Düren
Nikolaus-Otto-Str. 1
52351 Düren
Tel: 024214969430
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Rostock
Ostsee-Park-Strasse 2c
18069 Rostock
Tel: 0381 36767848
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Mönchengladbach
Künkelstraße 69
41063 Mönchengladbach
Tel: 02161/400 07 75
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Stuttgart-Feuerbach
Borsigstr. 11
70469 Stuttgart
Tel: 0711/36 59 60 60
stuttgart-feuerbach@starcar.de
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Würzburg
Friedrich-Bergius-Ring 1a
97076 Würzburg
Tel: 0931/20082465
Fax: 0931/20082466
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
München Nord
Triebstraße 3
80993 München
Tel: 089 14304000
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bremen-Vahr
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Aurich
Von-Jhering-Straße 37
26603 Aurich
Tel: 04941 6046910
Mo - Do: 07:30 - 18:30
Fr: 07:30 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
HH-Osdorf
Bornheide 8
22549 Hamburg
Tel: 040/422379900
Fax: 040/422379919
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Steglitz
Unter den Eichen 71-73
12205 Berlin
Tel: 030 27014365
Fax: 030 27014366
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Duisburg-Kasslerfeld
Kaßlerfelderstrasse 115
47059 Duisburg
Tel: 0203/9355400
Fax: 0203/93554020
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Pankow
Romain-Rolland-Straße 24
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Bremen-Vahr
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Pankow
Romain-Rolland-Straße 24
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
HH-Harburg
Buxtehuder Straße 41
21073 Hamburg
Tel: 040/854016-0
Fax: 040/854016-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Mariendorf
Großbeerenstraße 100
12277 Berlin
Tel: +49 30 29045890
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Mariendorf
Großbeerenstraße 100
12277 Berlin
Tel: +49 30 29045890
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Bonn - Castell
Römerstraße 57
53111 Bonn
Tel: 0228 / 9657699-0
Fax: 0228 / 9657699-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Marl
Bergstraße 94
45770 Marl
Tel: 02365-37401
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Bonn - Castell
Römerstraße 57
53111 Bonn
Tel: 0228 / 9657699-0
Fax: 0228 / 9657699-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Bonn - Castell
Römerstraße 57
53111 Bonn
Tel: 0228 / 9657699-0
Fax: 0228 / 9657699-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Hannover Hainholz
Schulenburger Landstraße 115
30165 Hannover
Tel: 0511 1232490
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Bonn - Castell
Römerstraße 57
53111 Bonn
Tel: 0228 / 9657699-0
Fax: 0228 / 9657699-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Hannover Hainholz
Schulenburger Landstraße 115
30165 Hannover
Tel: 0511 1232490
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Bonn - Castell
Römerstraße 57
53111 Bonn
Tel: 0228 / 9657699-0
Fax: 0228 / 9657699-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Osnabrück
Franz-Lenz-Straße 16
49084 Osnabrück
Tel: 0541 35731930
Mo - Fr: 07:30 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
Tel: 0531/2885374-0
Fax: 0531/2885374-9
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
Tel: 0531/2885374-0
Fax: 0531/2885374-9
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel: 030/257577-0
Fax: 030/257577-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Bremen-Neustadt
Neuenlander Straße 83
28199 Bremen
Tel: 0421/16349100
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Rastatt
Untere Wiesen 6
76437 Rastatt
Tel: 07222-82 04 14
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Düren
Nikolaus-Otto-Str. 1
52351 Düren
Tel: 024214969430
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Ludwigsburg
Südliche Friedrichstraße 6
71769 Asperg-Ludwigsburg
Tel: 07141/48897-0
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Stuttgart-Feuerbach
Borsigstr. 11
70469 Stuttgart
Tel: 0711/36 59 60 60
stuttgart-feuerbach@starcar.de
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bonn - Castell
Römerstraße 57
53111 Bonn
Tel: 0228 / 9657699-0
Fax: 0228 / 9657699-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Ramstein-Miesenbach
Am Köhlwäldchen 7
66877 Ramstein-Miesenbach
Tel: 06371-95 22 33
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Freiburg
Tullastraße 57
79108 Freiburg
Tel: 0761 69669601
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Buchholz i. d. Nordheide
Lindenstraße 2
21244 Buchholz
Tel: 041 812 939 502
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
HH-Lokstedt
Koppelstraße 49 G
22529 Hamburg
Tel: 040/ 56 50 15
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bad Kreuznach
Industriestraße 34
55543 Bad Kreuznach
Tel: 0671 89666503
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Hannover Hainholz
Schulenburger Landstraße 115
30165 Hannover
Tel: 0511 1232490
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Osnabrück
Franz-Lenz-Straße 16
49084 Osnabrück
Tel: 0541 35731930
Mo - Fr: 07:30 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Hannover Döhren
Im Hause Mercedes Benz
Zeißstraße 16
30519 Hannover
Tel: 0511/696010-0
Fax: 0511/696010-20
Mo - Fr: 07:30 - 16:00
Sa - So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel: 030/257577-0
Fax: 030/257577-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
Tel: 0511/167693-3
Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Berlin-Rudow
Im Hause Daimler Benz/Mercedes
Neudecker Weg 6
12355 Berlin
Tel: 030 / 6179 477-0
Fax: 030 / 6179 477-20
Mo - Fr: 08:00 - 16:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
Tel: 0511/167693-3
Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Dortmund-Mitte
Blücherstraße 13
44147 Dortmund
Tel: 0231/ 98129400
Fax: 0231/827080
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Köln-Porz
Neue Eiler Str. 46
51145 Köln
Tel: 0221/ 989 43 70
Fax: 0221/ 989 43 720
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Offenburg
Freiburger Straße 9
77652 Offenburg
Tel: 0781/97067616
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Köln-Ehrenfeld
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
HH-Harburg
Buxtehuder Straße 41
21073 Hamburg
Tel: 040/854016-0
Fax: 040/854016-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Köln-Ehrenfeld
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bad Kreuznach
Industriestraße 34
55543 Bad Kreuznach
Tel: 0671 89666503
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Köln-Ehrenfeld
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Berlin-Neukölln
Grenzallee 4
12057 Berlin
Tel: 030/682968-0
Fax: 030/682968-29
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Köln-Sülz
Luxemburger Str. 181
50939 Köln
Tel: 0221/93758-0
Fax: 0221/93758-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Marl
Bergstraße 94
45770 Marl
Tel: 02365-37401
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Marl
Bergstraße 94
45770 Marl
Tel: 02365-37401
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Aurich
Von-Jhering-Straße 37
26603 Aurich
Tel: 04941 6046910
Mo - Do: 07:30 - 18:30
Fr: 07:30 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Minden
MK Autovermietung GmbH
Marienwall 7
32423 Minden
Tel: 0571 / 88059975
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Rostock
Ostsee-Park-Strasse 2c
18069 Rostock
Tel: 0381 36767848
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Mönchengladbach
Künkelstraße 69
41063 Mönchengladbach
Tel: 02161/400 07 75
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Nordhausen
Freiherr-vom-Stein-Str. 38
99734 Nordhausen
Tel: 03631 470 740
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
München Nord
Triebstraße 3
80993 München
Tel: 089 14304000
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Ludwigsburg
Südliche Friedrichstraße 6
71769 Asperg-Ludwigsburg
Tel: 07141/48897-0
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
München - Arabellapark
Arabellastraße 5
81925 München
Tel: 089/200 65 64 50
muenchen-arabellapark@starcar.de
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Würzburg
Friedrich-Bergius-Ring 1a
97076 Würzburg
Tel: 0931/20082465
Fax: 0931/20082466
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
München Nord
Triebstraße 3
80993 München
Tel: 089 14304000
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
München-Ost
Wasserburger Landstraße 188
81827 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
Tel: 0531/2885374-0
Fax: 0531/2885374-9
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Nordhausen
Freiherr-vom-Stein-Str. 38
99734 Nordhausen
Tel: 03631 470 740
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Bonn - Castell
Römerstraße 57
53111 Bonn
Tel: 0228 / 9657699-0
Fax: 0228 / 9657699-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Nordhausen
Freiherr-vom-Stein-Str. 38
99734 Nordhausen
Tel: 03631 470 740
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bünde
MK Autovermietung GmbH
Holzhauser Straße 157
32257 Bünde
Tel: 0171 / 7 436 777
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Ramstein-Miesenbach
Am Köhlwäldchen 7
66877 Ramstein-Miesenbach
Tel: 06371-95 22 33
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Pforzheim
Mannheimer Straße 2
75179 Pforzheim
Tel: 07231/34 692
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Ramstein-Miesenbach
Am Köhlwäldchen 7
66877 Ramstein-Miesenbach
Tel: 06371-95 22 33
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Bremen-Vahr
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Rastatt
Untere Wiesen 6
76437 Rastatt
Tel: 07222-82 04 14
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Koblenz
Am Sender 3
56070 Koblenz
Tel: 0261/9836870
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Weil am Rhein
Alte Straße 95
79576 Weil am Rhein
Tel: 07621 5701805
Fax: 07621 5708377
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Pforzheim
Mannheimer Straße 2
75179 Pforzheim
Tel: 07231/34 692
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Weil am Rhein
Alte Straße 95
79576 Weil am Rhein
Tel: 07621 5701805
Fax: 07621 5708377
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Baden Baden
Flugstraße 3
76532 Baden-Baden
Tel: 07221-60 002
Mo - Fr: 08:00 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Würzburg
Friedrich-Bergius-Ring 1a
97076 Würzburg
Tel: 0931/20082465
Fax: 0931/20082466
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Würzburg
Friedrich-Bergius-Ring 1a
97076 Würzburg
Tel: 0931/20082465
Fax: 0931/20082466
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Offenbach
Merianstraße 10
63069 Offenbach
Tel: +49 69 2561 2970
Mo - Fr: 08:00 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Würzburg
Friedrich-Bergius-Ring 1a
97076 Würzburg
Tel: 0931/20082465
Fax: 0931/20082466
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.