Neben unserem regulären Service bieten wir one-way-Strecken zum Null-Tarif für ausgewählte Routen und Fahrzeugmodelle. Sie planen zum Beispiel eine Tour von Hamburg nach Berlin? Werfen Sie gleich einen Blick auf unsere aktuellen Kostenlos-Mieten-Angebote, ob ein Fahrzeug für diese Strecke gratis verfügbar ist. Von Smart über Lkw bis zum VIP-Car: Welcher Fahrzeugtyp gerade für die gewünschte Strecke zur Verfügung steht, ist von Angebot zu Angebot verschieden. Auch die Routen variieren täglich.
Ist ein passendes Angebot dabei, können Sie es bequem online reservieren und zum genannten Termin losfahren. Nach spätestens 24 Stunden können Sie das Fahrzeug an der geplanten Rückgabestation abgeben. Bitte beachten Sie: Bei Anmietungen am Samstag muss die Abgabe bis Sonntag 8:00 Uhr erfolgen. Bei einer LKW Anmietung am Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr muss die Abgabe bis Samstag um 08:00 Uhr erfolgen. Der Kraftstoff ist dabei nicht inklusive.
Ihre Wunsch-Strecke ist aktuell nicht dabei? Dann schauen Sie einfach in unsere klassische Fahrzeugauswahl. Hier finden Sie garantiert das richtige Fahrzeug für jeden Anlass - zu gewohnt günstigen Konditionen.
Berlin-Neukölln
Grenzallee 4
12057 Berlin
Tel: 030/682968-0
Fax: 030/682968-29
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
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HH-Eppendorf
Nedderfeld 70/EKZ
22529 Hamburg
Tel: 040/468830-0
Fax: 040/468830-26
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
HH-City-Süd
Eiffestraße 580
20537 Hamburg
Tel: 040/219717-0
Fax: 040/219717-17
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München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
81737 München
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Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
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duesseldorf-lierenfeld@starcar.de
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Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
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Sa: 09:00 - 12:00
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Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
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Minden
MK Autovermietung GmbH
Marienwall 7
32423 Minden
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Mo - Fr: 08:00 - 17:00
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So: Geschlossen
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Kiel
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24143 Kiel
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Braunschweig
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Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
81737 München
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Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
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Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
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HH-City-Süd
Eiffestraße 580
20537 Hamburg
Tel: 040/219717-0
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duesseldorf-lierenfeld@starcar.de
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Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
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Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
Tel: 0511/167693-3
Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
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Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
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Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
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2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
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1x Tank inklusive
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Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
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Berlin-Neukölln
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Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
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Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
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32423 Minden
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So: Geschlossen
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Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
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Sa: 09:00 - 12:00
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München-Perlach
Ottobrunner Straße 116
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Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
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Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
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Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.