Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EURO (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EURO je geschädigte Person.) Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Autotelefon sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 2.000 EURO zu entrichten. Gegen Zahlung von 10,90 EUR pro Tag kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf eine SB von 500,- EUR reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer, Glasbruch und Wildschäden mit 300 EURO SB. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen erhöht sich die SB auf 1.000 EURO. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Der Urlaubsknaller Clio / Swift ist bereits mit einer Vollkasko mit 3.000 EURO SB im Grundpreis versichert. Auf Wunsch ist eine Reduzierung auf 450,- EURO SB (Fahrer unter 25 Jahren: 800,- EURO SB) für 11,90 EURO / Tag möglich. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Urlaubsknaller Family ist bereits mit einer Vollkasko mit 4.000 EURO SB im Grundpreis versichert. Auf Wunsch ist eine Reduzierung auf 450,- EURO SB (Fahrer unter 25 Jahren: 800,- EURO SB) für 11,90 EURO / Tag möglich. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Urlaubsknaller Premium ist bereits mit einer Vollkasko mit 5.000 EURO SB im Grundpreis versichert. Auf Wunsch ist eine Reduzierung auf 650,- EURO SB (Fahrer unter 25 Jahren: 800,- EURO SB) für 12,90 EURO / Tag möglich. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
ELEKTRO
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EURO (bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EURO je geschädigte Person). Für Eigenschäden und Teilkaskoschäden werden bei vertragsgemäßer Nutzung ein Schadensersatz bis zu einer Höhe von 650,00 EURO zu entrichten. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen erhöht sich die SB auf 1.000,00 EURO und bei Fahrer unter 25 Jahren auf 950,00 EURO. Der Mieter haftet bei Diebstahlschäden mit 10% des Fahrzeugwertes.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EURO (bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EURO je geschädigte Person). Für Eigenschäden und Teilkaskoschäden werden bei vertragsgemäßer Nutzung ein Schadensersatz bis zu einer Höhe von 650,00 EURO zu entrichten. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen erhöht sich die SB auf 1.000,00 EURO und bei Fahrer unter 25 Jahren auf 950,00 EURO. Der Mieter haftet bei Diebstahlschäden mit 10% des Fahrzeugwertes.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EURO (bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EURO je geschädigte Person). Für Eigenschäden und Teilkaskoschäden werden bei vertragsgemäßer Nutzung ein Schadensersatz bis zu einer Höhe von 650,00 EURO zu entrichten. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen erhöht sich die SB auf 1.000,00 EURO und bei Fahrer unter 25 Jahren auf 950,00 EURO. Der Mieter haftet bei Diebstahlschäden mit 10% des Fahrzeugwertes.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.