Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EURO (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EURO je geschädigte Person.) Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Autotelefon sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 2.000 EURO zu entrichten. Gegen Zahlung von 10,90 EUR pro Tag kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf eine SB von 500,- EUR reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer, Glasbruch und Wildschäden mit 300 EURO SB. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen erhöht sich die SB auf 1.000 EURO. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Der Urlaubsknaller Clio / Swift ist bereits mit einer Vollkasko mit 3.000 EURO SB im Grundpreis versichert. Auf Wunsch ist eine Reduzierung auf 450,- EURO SB (Fahrer unter 25 Jahren: 800,- EURO SB) für 11,90 EURO / Tag möglich. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Der Urlaubsknaller Family ist bereits mit einer Vollkasko mit 4.000 EURO SB im Grundpreis versichert. Auf Wunsch ist eine Reduzierung auf 450,- EURO SB (Fahrer unter 25 Jahren: 800,- EURO SB) für 11,90 EURO / Tag möglich. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Urlaubsknaller Premium ist bereits mit einer Vollkasko mit 5.000 EURO SB im Grundpreis versichert. Auf Wunsch ist eine Reduzierung auf 650,- EURO SB (Fahrer unter 25 Jahren: 800,- EURO SB) für 12,90 EURO / Tag möglich. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
ELEKTRO
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EURO (bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EURO je geschädigte Person). Für Eigenschäden und Teilkaskoschäden werden bei vertragsgemäßer Nutzung ein Schadensersatz bis zu einer Höhe von 650,00 EURO zu entrichten. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen erhöht sich die SB auf 1.000,00 EURO und bei Fahrer unter 25 Jahren auf 950,00 EURO. Der Mieter haftet bei Diebstahlschäden mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EURO (bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EURO je geschädigte Person). Für Eigenschäden und Teilkaskoschäden werden bei vertragsgemäßer Nutzung ein Schadensersatz bis zu einer Höhe von 650,00 EURO zu entrichten. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen erhöht sich die SB auf 1.000,00 EURO und bei Fahrer unter 25 Jahren auf 950,00 EURO. Der Mieter haftet bei Diebstahlschäden mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
ELEKTRO
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EURO (bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EURO je geschädigte Person). Für Eigenschäden und Teilkaskoschäden werden bei vertragsgemäßer Nutzung ein Schadensersatz bis zu einer Höhe von 650,00 EURO zu entrichten. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen erhöht sich die SB auf 1.000,00 EURO und bei Fahrer unter 25 Jahren auf 950,00 EURO. Der Mieter haftet bei Diebstahlschäden mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.