Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Die Kühltransporter der Gruppen 13, 14 und 15 haben eine Haftungssumme ohne Haftungsbeschränkung/CDW von 45.000,- EUR. Auf Wunsch ist eine Reduzierung auf 950,- EUR (Fahrer / Mieter unter 25 Jahre: 1.000 €) für 25,90 EUR pro Tag, ab 7 Tage für 21,90 EUR oder 190,- EUR pro Monat möglich. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 2.000,- EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.