Im Mietpreis des Fahrzeugs ist nur die Haftpflichtversicherung enthalten. Der Mieter und Fahrer haften bei Schäden uneingeschränkt. Bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW gemäß obiger Tabelle wird die Haftung bei Schäden am Fahrzeug selbst auf 650,- EUR / 750,- EUR (je nach Fahrzeuggruppe; Fahrer unter 25 Jahren auf 950,- EUR) Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert. Außerdem gewähren wir bei Abschluss der CDW einen Teilkaskoversicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung von 650,- EUR. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die Selbstbeteiligung bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 1.000,- EUR. Eine Insassenschutzversicherung kann für 23,- EUR /28 Tage abgeschlossen werden.
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Im Mietpreis des Fahrzeugs ist nur die Haftpflichtversicherung enthalten. Der Mieter und Fahrer haften bei Schäden uneingeschränkt. Bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW gemäß obiger Tabelle wird die Haftung bei Schäden am Fahrzeug selbst auf 650,- EUR / 750,- EUR (je nach Fahrzeuggruppe; Fahrer unter 25 Jahren auf 950,- EUR) Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert. Außerdem gewähren wir bei Abschluss der CDW einen Teilkaskoversicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung von 650,- EUR. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die Selbstbeteiligung bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 1.000,- EUR. Eine Insassenschutzversicherung kann für 23,- EUR /28 Tage abgeschlossen werden.
 
Im Mietpreis des Fahrzeugs ist nur die Haftpflichtversicherung enthalten. Der Mieter und Fahrer haften bei Schäden uneingeschränkt. Bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW gemäß obiger Tabelle wird die Haftung bei Schäden am Fahrzeug selbst auf 650,- EUR / 750,- EUR (je nach Fahrzeuggruppe; Fahrer unter 25 Jahren auf 950,- EUR) Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert. Außerdem gewähren wir bei Abschluss der CDW einen Teilkaskoversicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung von 650,- EUR. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die Selbstbeteiligung bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 1.000,- EUR. Eine Insassenschutzversicherung kann für 23,- EUR /28 Tage abgeschlossen werden.
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Im Mietpreis des Fahrzeugs ist nur die Haftpflichtversicherung enthalten. Der Mieter und Fahrer haften bei Schäden uneingeschränkt. Bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW gemäß obiger Tabelle wird die Haftung bei Schäden am Fahrzeug selbst auf 650,- EUR / 750,- EUR (je nach Fahrzeuggruppe; Fahrer unter 25 Jahren auf 950,- EUR) Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert. Außerdem gewähren wir bei Abschluss der CDW einen Teilkaskoversicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung von 650,- EUR. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die Selbstbeteiligung bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 1.000,- EUR. Eine Insassenschutzversicherung kann für 23,- EUR /28 Tage abgeschlossen werden.
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Im Mietpreis des Fahrzeugs ist nur die Haftpflichtversicherung enthalten. Der Mieter und Fahrer haften bei Schäden uneingeschränkt. Bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW gemäß obiger Tabelle wird die Haftung bei Schäden am Fahrzeug selbst auf 650,- EUR / 750,- EUR (je nach Fahrzeuggruppe; Fahrer unter 25 Jahren auf 950,- EUR) Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert. Außerdem gewähren wir bei Abschluss der CDW einen Teilkaskoversicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung von 650,- EUR. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die Selbstbeteiligung bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 1.000,- EUR. Eine Insassenschutzversicherung kann für 23,- EUR /28 Tage abgeschlossen werden.
 
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Im Mietpreis des Fahrzeugs ist nur die Haftpflichtversicherung enthalten. Der Mieter und Fahrer haften bei Schäden uneingeschränkt. Bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW gemäß obiger Tabelle wird die Haftung bei Schäden am Fahrzeug selbst auf 650,- EUR / 750,- EUR (je nach Fahrzeuggruppe; Fahrer unter 25 Jahren auf 950,- EUR) Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert. Außerdem gewähren wir bei Abschluss der CDW einen Teilkaskoversicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung von 650,- EUR. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die Selbstbeteiligung bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 1.000,- EUR. Eine Insassenschutzversicherung kann für 23,- EUR /28 Tage abgeschlossen werden.
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Im Mietpreis des Fahrzeugs ist nur die Haftpflichtversicherung enthalten. Der Mieter und Fahrer haften bei Schäden uneingeschränkt. Bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW gemäß obiger Tabelle wird die Haftung bei Schäden am Fahrzeug selbst auf 650,- EUR / 750,- EUR (je nach Fahrzeuggruppe; Fahrer unter 25 Jahren auf 950,- EUR) Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert. Außerdem gewähren wir bei Abschluss der CDW einen Teilkaskoversicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung von 650,- EUR. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die Selbstbeteiligung bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 1.000,- EUR. Eine Insassenschutzversicherung kann für 23,- EUR /28 Tage abgeschlossen werden.
Eigenschäden sind in den Preisgruppen S2 bis S9 mit einer Selbstbeteiligung von 10.000,- EUR enthalten. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 950,- EUR (S2,S4,S7 + S9 auf Selbstbeteiligung 2.500,- EUR) ist für 25,- EUR/ Tag, 155,- EUR/ Woche oder 340,- EUR/Monat möglich.
Eigenschäden sind in den Preisgruppen S2 bis S9 mit einer Selbstbeteiligung von 10.000,- EUR enthalten. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 950,- EUR (S2,S4,S7 + S9 auf Selbstbeteiligung 2.500,- EUR) ist für 25,- EUR/ Tag, 155,- EUR/ Woche oder 340,- EUR/Monat möglich.
Eigenschäden sind in den Preisgruppen S2 bis S9 mit einer Selbstbeteiligung von 10.000,- EUR enthalten. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 950,- EUR (S2,S4,S7 + S9 auf Selbstbeteiligung 2.500,- EUR) ist für 25,- EUR/ Tag, 155,- EUR/ Woche oder 340,- EUR/Monat möglich.
Eigenschäden sind in den Preisgruppen S2 bis S9 mit einer Selbstbeteiligung von 10.000,- EUR enthalten. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 950,- EUR (S2,S4,S7 + S9 auf Selbstbeteiligung 2.500,- EUR) ist für 25,- EUR/ Tag, 155,- EUR/ Woche oder 340,- EUR/Monat möglich.
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Eigenschäden sind in den Preisgruppen S2 bis S9 mit einer Selbstbeteiligung von 10.000,- EUR enthalten. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 950,- EUR (S2,S4,S7 + S9 auf Selbstbeteiligung 2.500,- EUR) ist für 25,- EUR/ Tag, 155,- EUR/ Woche oder 340,- EUR/Monat möglich.
 
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Im Mietpreis des Fahrzeugs ist nur die Haftpflichtversicherung enthalten. Der Mieter und Fahrer haften bei Schäden uneingeschränkt. Bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW gemäß obiger Tabelle wird die Haftung bei Schäden am Fahrzeug selbst auf 650,- EUR / 750,- EUR (je nach Fahrzeuggruppe; Fahrer unter 25 Jahren auf 950,- EUR) Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert. Außerdem gewähren wir bei Abschluss der CDW einen Teilkaskoversicherungsschutz mit einer Selbstbeteiligung von 650,- EUR. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die Selbstbeteiligung bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 1.000,- EUR. Eine Insassenschutzversicherung kann für 23,- EUR /28 Tage abgeschlossen werden.
Für den Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden sind nicht versichert. Das Mindestalter für die Anmietung der Gruppe SN ist 21 Jahre. In den Gruppen SO bis SP2 sind Mieter unter 25 Jahren nicht zugelassen.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung bei allen Gruppen einen Teilkaskoschutz gegen Feuer, Glasbruch und Wildschäden mit 300,- EUR SB. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist ohne Abschluss der CDW/Haftungsbeschränkung, bei vertragsgemäßer Nutzung, Schadenersatz bis zu einer Höhe von 15.000,- bis 150.000,- EUR zu entrichten. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes (außer bei Anmietungen mit Kreditkarte) bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der CDW/Haftungsbeschränkung obligatorisch. Bei Grenzüberschreitungen ist zuvor die Genehmigung von STARCAR einzuholen. Bei Grenzüberschreitungen ohne Genehmigung entfällt jegliche CDW.
Für diese Fahrzeuge ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich.
Preisgruppe | Haftungssumme ohne CDW | CDW pro Tag | Haftungssumme mit CDW |
---|---|---|---|
SK | EUR 15.000,- | EUR 13,90 | EUR 750,- |
SL | EUR 20.000,- | EUR 15,90 | EUR 750,- |
SM | EUR 25.000,- | EUR 17,90 | EUR 750,- |
SM2 | EUR 30.000,- | EUR 18,90 | EUR 850,- |
SN | EUR 35.000,- | EUR 20,90 | EUR 950,- |
SO | EUR 50.000,- | EUR 26,90 | EUR 1.500,- |
SP | EUR 80.000,- | EUR 27,90 | EUR 2.000,- |
SP2 | EUR 150.000,- | EUR 29,90 | EUR 2.500,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1000,- EUR zu reduzieren!
Für den Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden sind nicht versichert. Das Mindestalter für die Anmietung der Gruppe SN ist 21 Jahre. In den Gruppen SO bis SP2 sind Mieter unter 25 Jahren nicht zugelassen.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung bei allen Gruppen einen Teilkaskoschutz gegen Feuer, Glasbruch und Wildschäden mit 300,- EUR SB. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist ohne Abschluss der CDW/Haftungsbeschränkung, bei vertragsgemäßer Nutzung, Schadenersatz bis zu einer Höhe von 15.000,- bis 150.000,- EUR zu entrichten. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes (außer bei Anmietungen mit Kreditkarte) bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der CDW/Haftungsbeschränkung obligatorisch. Bei Grenzüberschreitungen ist zuvor die Genehmigung von STARCAR einzuholen. Bei Grenzüberschreitungen ohne Genehmigung entfällt jegliche CDW.
Für diese Fahrzeuge ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich.
Preisgruppe | Haftungssumme ohne CDW | CDW pro Tag | Haftungssumme mit CDW |
---|---|---|---|
SK | EUR 15.000,- | EUR 13,90 | EUR 750,- |
SL | EUR 20.000,- | EUR 15,90 | EUR 750,- |
SM | EUR 25.000,- | EUR 17,90 | EUR 750,- |
SM2 | EUR 30.000,- | EUR 18,90 | EUR 850,- |
SN | EUR 35.000,- | EUR 20,90 | EUR 950,- |
SO | EUR 50.000,- | EUR 26,90 | EUR 1.500,- |
SP | EUR 80.000,- | EUR 27,90 | EUR 2.000,- |
SP2 | EUR 150.000,- | EUR 29,90 | EUR 2.500,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1000,- EUR zu reduzieren!
ELEKTRO
Für die Schäden am Roller ist bei vertragsgemäßer Nutzung kein Schadenersatz zu entrichten. Bei Diebstählen haftet der Mieter in Höhe von € 2.000,00.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
ELEKTRO
Für Schäden am Roller ist bei vertragsgemäßer Nutzung eine Haftungsbeschränkung (CDW) auf max. € 250,00 Schadenersatz bereits inkludiert. Dies gilt für Diebstahl oder Teildiebstahl (z.B. Akku) sowie Vandalismus, Beschädigungen durch Unfall oder Sturz, Brand, Explosion und Blitzschlag, Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung) und Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgerät.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Für die Nutzung der Roller gilt ausdrücklich eine Helmpflicht sowohl für den Fahrer als auch für etwaige Beifahrer. Hierfür stellt STARCAR (für den 1. Fahrer kostenfrei) Helme zur Verfügung. Private Helme können auf eigene Gefahr genutzt werden und sind bei Anmietung vorzuzeigen.