Neben unserem regulären Service bieten wir one-way-Strecken zum Null-Tarif für ausgewählte Routen und Fahrzeugmodelle. Sie planen zum Beispiel eine Tour von Hamburg nach Berlin? Werfen Sie gleich einen Blick auf unsere aktuellen Kostenlos-Mieten-Angebote, ob ein Fahrzeug für diese Strecke gratis verfügbar ist. Von Smart über Lkw bis zum VIP-Car: Welcher Fahrzeugtyp gerade für die gewünschte Strecke zur Verfügung steht, ist von Angebot zu Angebot verschieden. Auch die Routen variieren täglich.
Ist ein passendes Angebot dabei, können Sie es bequem online reservieren und zum genannten Termin losfahren. Nach spätestens 24 Stunden können Sie das Fahrzeug an der geplanten Rückgabestation abgeben. Bitte beachten Sie: Bei Anmietungen am Samstag muss die Abgabe bis Sonntag 8:00 Uhr erfolgen. Bei einer LKW Anmietung am Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr muss die Abgabe bis Samstag um 08:00 Uhr erfolgen. Der Kraftstoff ist dabei nicht inklusive.
Ihre Wunsch-Strecke ist aktuell nicht dabei? Dann schauen Sie einfach in unsere klassische Fahrzeugauswahl. Hier finden Sie garantiert das richtige Fahrzeug für jeden Anlass - zu gewohnt günstigen Konditionen.
Berlin-Pankow
ab 29.08.2022 in der Romain-Rolland-Straße 24
Prenzlauer Promenade 43
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Nürnberg
Äußere Bayreuther Str. 128
90411 Nürnberg
Tel: 0911/569288-0
Fax: 0911/569288-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel: 030/257577-0
Fax: 030/257577-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Duisburg-Kasslerfeld
Kaßlerfelderstrasse 115
47059 Duisburg
Tel: 0203/9355400
Fax: 0203/93554020
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Berlin-Pankow
ab 29.08.2022 in der Romain-Rolland-Straße 24
Prenzlauer Promenade 43
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
Tel: 0531/2885374-0
Fax: 0531/2885374-9
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
Tel: 0531/2885374-0
Fax: 0531/2885374-9
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Pankow
ab 29.08.2022 in der Romain-Rolland-Straße 24
Prenzlauer Promenade 43
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
Tel: 0531/2885374-0
Fax: 0531/2885374-9
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Offenburg
Freiburger Straße 9
77652 Offenburg
Tel: 0781/97067616
Mo - Fr: 07:30 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
Tel: 0531/2885374-0
Fax: 0531/2885374-9
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
HH-City-Süd
Eiffestraße 580
20537 Hamburg
Tel: 040/219717-0
Fax: 040/219717-17
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
Tel: 0531/2885374-0
Fax: 0531/2885374-9
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Bremen-Neustadt
Neuenlander Straße 83
28199 Bremen
Tel: 0421/16349100
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bremen-Vahr
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
HH-City-Süd
Eiffestraße 580
20537 Hamburg
Tel: 040/219717-0
Fax: 040/219717-17
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bremen-Vahr
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Aurich
Von-Jhering-Straße 37
26603 Aurich
Tel: 04941 6046910
Mo - Fr: 08:00 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
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Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bremen-Vahr
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
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Berlin-Tiergarten
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bremen-Vahr
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
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Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Aurich
Von-Jhering-Straße 37
26603 Aurich
Tel: 04941 6046910
Mo - Fr: 08:00 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bremen-Neustadt
Neuenlander Straße 83
28199 Bremen
Tel: 0421/16349100
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Leverkusen
Torstraße 2
51381 Leverkusen
Tel: 02171/34 58 508
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Bremen-Vahr
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
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Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Krefeld
Bruchfeld 60
47809 Krefeld
Tel: 02151/569 19 99
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Dortmund-Mitte
Blücherstraße 13
44147 Dortmund
Tel: 0231/ 98129400
Fax: 0231/827080
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Köln-Porz
Neue Eiler Str. 46
51145 Köln
Tel: 0221/ 989 43 70
Fax: 0221/ 989 43 720
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
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Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Dortmund-Mitte
Blücherstraße 13
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Köln-Sülz
Luxemburger Str. 181
50939 Köln
Tel: 0221/93758-0
Fax: 0221/93758-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
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Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Duisburg-Kasslerfeld
Kaßlerfelderstrasse 115
47059 Duisburg
Tel: 0203/9355400
Fax: 0203/93554020
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Köln-Ehrenfeld
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Duisburg-Kasslerfeld
Kaßlerfelderstrasse 115
47059 Duisburg
Tel: 0203/9355400
Fax: 0203/93554020
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Köln-Dellbrück
Bergisch-Gladbacher-Str. 1051-1053
51069 Köln
Tel: 0221/56798-400
Fax: 0221/56798-419
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Duisburg-Kasslerfeld
Kaßlerfelderstrasse 115
47059 Duisburg
Tel: 0203/9355400
Fax: 0203/93554020
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
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Düren
Nikolaus-Otto-Str. 1
52351 Düren
Tel: 024214969430
Mo - Fr: 08:00 - 17:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Duisburg-Kasslerfeld
Kaßlerfelderstrasse 115
47059 Duisburg
Tel: 0203/9355400
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Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Düsseldorf-Reisholz
Nürnberger Straße 33
40599 Düsseldorf
Tel: +49 211 136502 70
duesseldorf-reisholz@starcar.de
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Düren
Nikolaus-Otto-Str. 1
52351 Düren
Tel: 024214969430
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So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Düsseldorf-Lierenfeld
Erkrather Str. 386
40231 Düsseldorf
Tel: 0211/291485-0
Fax: 0211/291485-20
duesseldorf-lierenfeld@starcar.de
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Mariendorf
Großbeerenstraße 100
12277 Berlin
Tel: +49 30 29045890
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Düsseldorf-Reisholz
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duesseldorf-reisholz@starcar.de
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
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So: Geschlossen
Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
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Tel: 030/257577-0
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So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Erfurt
Salzstraße 10
99086 Erfurt
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Erfurt
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Düren
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Essen
Gladbecker Str. 18
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Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
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Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
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Berlin-Mariendorf
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Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
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Freiburg
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Freiburg
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79108 Freiburg
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Stuttgart-Feuerbach
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
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Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
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Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Freiburg
Tullastraße 57
79108 Freiburg
Tel: 0761 69669601
Mo - Fr: 07:30 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel: 030/257577-0
Fax: 030/257577-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Freiburg
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Frankfurt-Ostend
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60314 Frankfurt
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Fax: 069/424010
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Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Halle
Göttinger Bogen 1
06126 Halle
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Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Berlin-Neukölln
Grenzallee 4
12057 Berlin
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Fax: 030/682968-29
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So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Göttinger Bogen 1
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Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
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Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
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HH-Harburg
Buxtehuder Straße 41
21073 Hamburg
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Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Marl
Bergstraße 94
45770 Marl
Tel: +49 2365 37401
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
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HH-Altona
Stresemannstraße 318
22761 Hamburg
Tel: 040/42236400
Fax: 040/42236419
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
München Nord
Triebstraße 3
80993 München
Tel: 089 14304000
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
HH-Altona
Stresemannstraße 318
22761 Hamburg
Tel: 040/42236400
Fax: 040/42236419
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Neukölln
Grenzallee 4
12057 Berlin
Tel: 030/682968-0
Fax: 030/682968-29
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
HH-Harburg
Buxtehuder Straße 41
21073 Hamburg
Tel: 040/854016-0
Fax: 040/854016-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Essen
Gladbecker Str. 18
45141 Essen
Tel: 0201/747282- 0
Fax: 0201/747282-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
HH-Billstedt
Schiffbeker Weg 85
22119 Hamburg
Tel: 040/65389589
Fax: 040/71404262
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
Tel: 0511/167693-3
Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
HH-Harburg
Buxtehuder Straße 41
21073 Hamburg
Tel: 040/854016-0
Fax: 040/854016-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Rostock
Ostsee-Park-Strasse 2c
18069 Rostock
Tel: 0381 36767848
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
HH-Altona
Stresemannstraße 318
22761 Hamburg
Tel: 040/42236400
Fax: 040/42236419
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Kiel
Theodor-Heuss-Ring 124
24143 Kiel
Tel: 0431/600507-0
Fax: 0431/600507-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
HH-City-Süd
Eiffestraße 580
20537 Hamburg
Tel: 040/219717-0
Fax: 040/219717-17
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Aurich
Von-Jhering-Straße 37
26603 Aurich
Tel: 04941 6046910
Mo - Fr: 08:00 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
Tel: 0511/167693-3
Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Leverkusen
Torstraße 2
51381 Leverkusen
Tel: 02171/34 58 508
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
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Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
Tel: 0511/167693-3
Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
Tel: 0531/2885374-0
Fax: 0531/2885374-9
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
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Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
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Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Köln-Dellbrück
Bergisch-Gladbacher-Str. 1051-1053
51069 Köln
Tel: 0221/56798-400
Fax: 0221/56798-419
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
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Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
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Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
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Aurich
Von-Jhering-Straße 37
26603 Aurich
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Mo - Fr: 08:00 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Kiel
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
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Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
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Köln-Porz
Neue Eiler Str. 46
51145 Köln
Tel: 0221/ 989 43 70
Fax: 0221/ 989 43 720
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Duisburg-Kasslerfeld
Kaßlerfelderstrasse 115
47059 Duisburg
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So: 09:00 - 10:00
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
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Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
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Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Köln-Dellbrück
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Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
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Fax: 0221/ 989 43 720
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Köln-Dellbrück
Bergisch-Gladbacher-Str. 1051-1053
51069 Köln
Tel: 0221/56798-400
Fax: 0221/56798-419
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Frankfurt-Ostend
Hanauer Landstraße 208-216
60314 Frankfurt
Tel: 069/41503-0
Fax: 069/424010
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Köln-Ehrenfeld
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Mariendorf
Großbeerenstraße 100
12277 Berlin
Tel: +49 30 29045890
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
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Köln-Ehrenfeld
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Bünde
MK Autovermietung GmbH
Holzhauser Straße 98
32257 Bünde
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Köln-Ehrenfeld
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Freiburg
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79108 Freiburg
Tel: 0761 69669601
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Sa: 09:00 - 12:00
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Leverkusen
Torstraße 2
51381 Leverkusen
Tel: 02171/34 58 508
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Duisburg-Kasslerfeld
Kaßlerfelderstrasse 115
47059 Duisburg
Tel: 0203/9355400
Fax: 0203/93554020
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
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Lüdenscheid
Station schließt am 30.6.22
Brunscheider Straße 15
58513 Lüdenscheid
Tel: 02351 658380
Fax: 02351 65838-9
Mo - Fr: 08:00 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Duisburg-Kasslerfeld
Kaßlerfelderstrasse 115
47059 Duisburg
Tel: 0203/9355400
Fax: 0203/93554020
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
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Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
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Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Marl
Bergstraße 94
45770 Marl
Tel: +49 2365 37401
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Aurich
Von-Jhering-Straße 37
26603 Aurich
Tel: 04941 6046910
Mo - Fr: 08:00 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
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Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
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Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
München Nord
Triebstraße 3
80993 München
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50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
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80993 München
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Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Stuttgart-Feuerbach
Borsigstr. 11
70469 Stuttgart
Tel: 0711 36 59 60 60
stuttgart-feuerbach@starcar.de
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Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
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München Nord
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80993 München
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Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
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München-Perlach
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Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Rostock
Ostsee-Park-Strasse 2c
18069 Rostock
Tel: 0381 36767848
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
München-Perlach
ab 18.07.2022 in der Wasserburger Landstraße 188
Ottobrunner Straße 116
81737 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Nordhausen
Freiherr-vom-Stein-Str. 38
99734 Nordhausen
Tel: 03631 470 740
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Pankow
ab 29.08.2022 in der Romain-Rolland-Straße 24
Prenzlauer Promenade 43
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
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Nordhausen
Freiherr-vom-Stein-Str. 38
99734 Nordhausen
Tel: 03631 470 740
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
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Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
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Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Pforzheim
Mannheimer Straße 2
75179 Pforzheim
Tel: 07231/34 692
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
München Nord
Triebstraße 3
80993 München
Tel: 089 14304000
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
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Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
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Ramstein-Miesenbach
Am Köhlwäldchen 7
66877 Ramstein-Miesenbach
Tel: 06371-95 22 33
Mo - Fr: 07:30 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Kiel
Theodor-Heuss-Ring 124
24143 Kiel
Tel: 0431/600507-0
Fax: 0431/600507-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
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Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
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1x Tank inklusive
Stuttgart-Feuerbach
Borsigstr. 11
70469 Stuttgart
Tel: 0711 36 59 60 60
stuttgart-feuerbach@starcar.de
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Neukölln
Grenzallee 4
12057 Berlin
Tel: 030/682968-0
Fax: 030/682968-29
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
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Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
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Stuttgart-Feuerbach
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Berlin-Neukölln
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Sa: 09:00 - 12:00
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Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
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Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Stuttgart-Feuerbach
Borsigstr. 11
70469 Stuttgart
Tel: 0711 36 59 60 60
stuttgart-feuerbach@starcar.de
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Düsseldorf-Reisholz
Nürnberger Straße 33
40599 Düsseldorf
Tel: +49 211 136502 70
duesseldorf-reisholz@starcar.de
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
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Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Wuppertal
Friedrich-Engels-Allee 209
42285 Wuppertal
Tel: 0202 / 3172130
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Würzburg
Friedrich-Bergius-Ring 1a
97076 Würzburg
Tel: 0931/20082465
Fax: 0931/20082466
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Wuppertal
Friedrich-Engels-Allee 209
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Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Düsseldorf-Reisholz
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40599 Düsseldorf
Tel: +49 211 136502 70
duesseldorf-reisholz@starcar.de
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bremen-Vahr
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
Fax: 0421/46867-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Aurich
Von-Jhering-Straße 37
26603 Aurich
Tel: 04941 6046910
Mo - Fr: 08:00 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Bremen-Vahr
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
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Mo - Fr: 07:30 - 18:30
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Aurich
Von-Jhering-Straße 37
26603 Aurich
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Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Hannover Buchholz
Podbielskistr. 320
30655 Hannover
Tel: 0511/167693-3
Fax: 0511/167693-45
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Aurich
Von-Jhering-Straße 37
26603 Aurich
Tel: 04941 6046910
Mo - Fr: 08:00 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Marl
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45770 Marl
Tel: +49 2365 37401
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Aurich
Von-Jhering-Straße 37
26603 Aurich
Tel: 04941 6046910
Mo - Fr: 08:00 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
HH-City-Süd
Eiffestraße 580
20537 Hamburg
Tel: 040/219717-0
Fax: 040/219717-17
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
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Aurich
Von-Jhering-Straße 37
26603 Aurich
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Mo - Fr: 08:00 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Nordhausen
Freiherr-vom-Stein-Str. 38
99734 Nordhausen
Tel: 03631 470 740
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Pankow
ab 29.08.2022 in der Romain-Rolland-Straße 24
Prenzlauer Promenade 43
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Erfurt
Salzstraße 10
99086 Erfurt
Tel: 0361/601498-0
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Berlin-Pankow
ab 29.08.2022 in der Romain-Rolland-Straße 24
Prenzlauer Promenade 43
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
HH-Altona
Stresemannstraße 318
22761 Hamburg
Tel: 040/42236400
Fax: 040/42236419
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Neukölln
Grenzallee 4
12057 Berlin
Tel: 030/682968-0
Fax: 030/682968-29
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Halle
Göttinger Bogen 1
06126 Halle
Tel: 0345/682172-0
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Berlin-Neukölln
Grenzallee 4
12057 Berlin
Tel: 030/682968-0
Fax: 030/682968-29
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
München-Perlach
ab 18.07.2022 in der Wasserburger Landstraße 188
Ottobrunner Straße 116
81737 München
Tel: 089 / 6389291-0
Fax: 089 / 6389291-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Freiburg
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79108 Freiburg
Tel: 0761 69669601
Mo - Fr: 07:30 - 18:00
Sa: 09:00 - 12:00
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Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel: 030/257577-0
Fax: 030/257577-20
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So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Köln-Ehrenfeld
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Mariendorf
Großbeerenstraße 100
12277 Berlin
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Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Bremen-Vahr
Barbarossastraße 1
28329 Bremen
Tel: 0421/46867-3
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Sa: 09:00 - 12:00
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Berlin-Tiergarten
Schillstraße 9
10785 Berlin
Tel: 030/257577-0
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1x Tank inklusive
Stuttgart-Feuerbach
Borsigstr. 11
70469 Stuttgart
Tel: 0711 36 59 60 60
stuttgart-feuerbach@starcar.de
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Neukölln
Grenzallee 4
12057 Berlin
Tel: 030/682968-0
Fax: 030/682968-29
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Halle
Göttinger Bogen 1
06126 Halle
Tel: 0345/682172-0
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: Geschlossen
Berlin-Spandau
Wilhelmstraße 1
13595 Berlin
Tel: 030/9114255-0
Fax: 030/9114255-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
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1x Tank inklusive
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
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Fax: 0531/2885374-9
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Berlin-Pankow
ab 29.08.2022 in der Romain-Rolland-Straße 24
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13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
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Essen
Gladbecker Str. 18
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So: 09:00 - 10:00
Berlin-Tiergarten
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
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Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
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Düsseldorf-Lierenfeld
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Fax: 0211/291485-20
duesseldorf-lierenfeld@starcar.de
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So: 09:00 - 10:00
Berlin-Mariendorf
Großbeerenstraße 100
12277 Berlin
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Nordhausen
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Berlin-Mariendorf
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Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Düsseldorf-Reisholz
Nürnberger Straße 33
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Tel: +49 211 136502 70
duesseldorf-reisholz@starcar.de
Mo - Fr: 08:00 - 17:00
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So: Geschlossen
Berlin-Tiergarten
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Tel: 030/257577-0
Fax: 030/257577-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
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Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
1x Tank inklusive
Hannover Buchholz
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Tel: 0511/167693-3
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Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
Tel: 0531/2885374-0
Fax: 0531/2885374-9
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Berlin-Pankow
ab 29.08.2022 in der Romain-Rolland-Straße 24
Prenzlauer Promenade 43
13089 Berlin
Tel: 030/8092795-0
Fax: 030/8092795-20
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Braunschweig
Hamburger Straße 268
38114 Braunschweig
Tel: 0531/2885374-0
Fax: 0531/2885374-9
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Sa: 09:00 - 12:00
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Braunschweig
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Köln-Ehrenfeld
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln
Tel: 0221 / 540221-0
Fax: 0221 / 540221-20
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So: 09:00 - 10:00
Bünde
MK Autovermietung GmbH
Holzhauser Straße 98
32257 Bünde
Tel: 0171 / 7 436 777
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
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So: 09:00 - 10:00
Die Tarife im Bereich „Kostenlos Mieten“ schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. €. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst (auch Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus) ist bei vertragsgemäßer Nutzung auf 650,- € (bei den VIP Gruppen S2-S9 auf 1500,- €) begrenzt. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Köln-Porz
Neue Eiler Str. 46
51145 Köln
Tel: 0221/ 989 43 70
Fax: 0221/ 989 43 720
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
Duisburg-Kasslerfeld
Kaßlerfelderstrasse 115
47059 Duisburg
Tel: 0203/9355400
Fax: 0203/93554020
Mo - Fr: 07:30 - 18:30
Sa: 09:00 - 12:00
So: 09:00 - 10:00
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Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
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