LKW oder PKW auswählen, Abholstation, eine andere Rückgabestation, Fahrzeuggruppe, geplante Kilometer auswählen und dann den Button “Tarif berechnen” klicken. Bei Fragen zum Thema ONE WAY schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: oneway@starcar.de
 
Für Ihren gemieteten PKW besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Für LKW gilt: Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
 
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|
1 | € 10.000,- | € 12,90 | € 450,- |
2 + 3 | € 20.000,- | € 15,90 | € 650,- |
4 + 5 | € 25.000,- | € 19,90 | € 750,- |
6 + 7 | € 30.000,- | € 21,90 | € 800,- |
8 + 9 | € 45.000,- | € 25,90 | € 950,- |
A - B | € 1.500,- | € 10,50 | € 450,- |
C - FP + BE | € 2.000,- | € 11,50 | € 650,- |
G - JP | € 2.000,- | € 14,90 | € 650,- |
K - M2 | € 2.000,- | € 16,50 | € 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR bei LKW und 850,- EUR bei PKW zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000,- EUR bei LKW und 850,- EUR bei PKW.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.