Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
ELEKTRO
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
ELEKTRO
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
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Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
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Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
ELEKTRO
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
ELEKTRO
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
ELEKTRO
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
ELEKTRO
Für die Schäden am Roller ist bei vertragsgemäßer Nutzung kein Schadenersatz zu entrichten. Bei Diebstählen haftet der Mieter in Höhe von € 2.000,00.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Nichtbeachtung von dem maximalen Gesamtgewicht (inkl. Fahrer und Zuladung: 110 KG). Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
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Für Schäden am Roller ist bei vertragsgemäßer Nutzung eine Haftungsbeschränkung (CDW) auf max. € 250,00 Schadenersatz bereits inkludiert. Dies gilt für Diebstahl oder Teildiebstahl (z.B. Akku) sowie Vandalismus, Beschädigungen durch Unfall oder Sturz, Brand, Explosion und Blitzschlag, Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung) und Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgerät.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Nichtbeachtung von dem maximalen Gesamtgewicht (inkl. Fahrer und Zuladung: 221 kg). Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Für die Nutzung der Roller gilt ausdrücklich eine Helmpflicht sowohl für den Fahrer als auch für etwaige Beifahrer. Hierfür stellt STARCAR (für den 1. Fahrer kostenfrei) Helme zur Verfügung. Private Helme können auf eigene Gefahr genutzt werden und sind bei Anmietung vorzuzeigen.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
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G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mit bezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mit bezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mit bezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mit bezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mit bezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mit bezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.