Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Die Haftung für Schäden am Fahrzeug kann reduziert werden:
Gruppen | Haftungssumme ohne CDW |
SB bei Abschluss der CDW |
Tage | pro Tag |
---|---|---|---|---|
S3, S5, S6, S8 | 10.000 € | 950 € | 1 bis 6 | 25 € |
7 bis 13 | 23 € | |||
14 bis 20 | 20 € | |||
21 bis 27 | 18 € | |||
ab 28 | 12,14 € | |||
S4, S7, S9 | 10.000 € | 2500 € | 1 bis 6 | 27 € |
7 bis 13 | 25 € | |||
14 bis 20 | 23 € | |||
21 bis 27 | 20 € | |||
ab 28 | 12,14 € |
Die 0€ Selbstbeteiligung gilt für Schäden im In- und Ausland.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG. Wir weisen darauf hin, dass insbesondere unsere VIP PKW sind mit GPS Systemen ausgestattet, um im Falle eines Diebstahls, Unterschlagung oder strafrechtlicher Ermittlungen das Fahrzeug von der Polizei sicher stellen zu lassen.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Die Haftung für Schäden am Fahrzeug kann reduziert werden:
Gruppen | Haftungssumme ohne CDW |
SB bei Abschluss der CDW |
Tage | pro Tag |
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S3, S5, S6, S8 | 10.000 € | 950 € | 1 bis 6 | 25 € |
7 bis 13 | 23 € | |||
14 bis 20 | 20 € | |||
21 bis 27 | 18 € | |||
ab 28 | 12,14 € | |||
S4, S7, S9 | 10.000 € | 2500 € | 1 bis 6 | 27 € |
7 bis 13 | 25 € | |||
14 bis 20 | 23 € | |||
21 bis 27 | 20 € | |||
ab 28 | 12,14 € |
Die 0€ Selbstbeteiligung gilt für Schäden im In- und Ausland.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG. Wir weisen darauf hin, dass insbesondere unsere VIP PKW sind mit GPS Systemen ausgestattet, um im Falle eines Diebstahls, Unterschlagung oder strafrechtlicher Ermittlungen das Fahrzeug von der Polizei sicher stellen zu lassen.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Die Haftung für Schäden am Fahrzeug kann reduziert werden:
Gruppen | Haftungssumme ohne CDW |
SB bei Abschluss der CDW |
Tage | pro Tag |
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S3, S5, S6, S8 | 10.000 € | 950 € | 1 bis 6 | 25 € |
7 bis 13 | 23 € | |||
14 bis 20 | 20 € | |||
21 bis 27 | 18 € | |||
ab 28 | 12,14 € | |||
S4, S7, S9 | 10.000 € | 2500 € | 1 bis 6 | 27 € |
7 bis 13 | 25 € | |||
14 bis 20 | 23 € | |||
21 bis 27 | 20 € | |||
ab 28 | 12,14 € |
Die 0€ Selbstbeteiligung gilt für Schäden im In- und Ausland.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG. Wir weisen darauf hin, dass insbesondere unsere VIP PKW sind mit GPS Systemen ausgestattet, um im Falle eines Diebstahls, Unterschlagung oder strafrechtlicher Ermittlungen das Fahrzeug von der Polizei sicher stellen zu lassen.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Die Haftung für Schäden am Fahrzeug kann reduziert werden:
Gruppen | Haftungssumme ohne CDW |
SB bei Abschluss der CDW |
Tage | pro Tag |
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S3, S5, S6, S8 | 10.000 € | 950 € | 1 bis 6 | 25 € |
7 bis 13 | 23 € | |||
14 bis 20 | 20 € | |||
21 bis 27 | 18 € | |||
ab 28 | 12,14 € | |||
S4, S7, S9 | 10.000 € | 2500 € | 1 bis 6 | 27 € |
7 bis 13 | 25 € | |||
14 bis 20 | 23 € | |||
21 bis 27 | 20 € | |||
ab 28 | 12,14 € |
Die 0€ Selbstbeteiligung gilt für Schäden im In- und Ausland.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG. Wir weisen darauf hin, dass insbesondere unsere VIP PKW sind mit GPS Systemen ausgestattet, um im Falle eines Diebstahls, Unterschlagung oder strafrechtlicher Ermittlungen das Fahrzeug von der Polizei sicher stellen zu lassen.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Die Haftung für Schäden am Fahrzeug kann reduziert werden:
Gruppen | Haftungssumme ohne CDW |
SB bei Abschluss der CDW |
Tage | pro Tag |
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S3, S5, S6, S8 | 10.000 € | 950 € | 1 bis 6 | 25 € |
7 bis 13 | 23 € | |||
14 bis 20 | 20 € | |||
21 bis 27 | 18 € | |||
ab 28 | 12,14 € | |||
S4, S7, S9 | 10.000 € | 2500 € | 1 bis 6 | 27 € |
7 bis 13 | 25 € | |||
14 bis 20 | 23 € | |||
21 bis 27 | 20 € | |||
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Die 0€ Selbstbeteiligung gilt für Schäden im In- und Ausland.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG. Wir weisen darauf hin, dass insbesondere unsere VIP PKW sind mit GPS Systemen ausgestattet, um im Falle eines Diebstahls, Unterschlagung oder strafrechtlicher Ermittlungen das Fahrzeug von der Polizei sicher stellen zu lassen.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.