Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
ELEKTRO
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
ELEKTRO
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
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Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
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Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
ELEKTRO
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
ELEKTRO
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
ELEKTRO
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
ELEKTRO
Für die Schäden am Roller ist bei vertragsgemäßer Nutzung kein Schadenersatz zu entrichten. Bei Diebstählen haftet der Mieter in Höhe von € 2.000,00.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Nichtbeachtung von dem maximalen Gesamtgewicht (inkl. Fahrer und Zuladung: 110 KG). Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
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Für Schäden am Roller ist bei vertragsgemäßer Nutzung eine Haftungsbeschränkung (CDW) auf max. € 250,00 Schadenersatz bereits inkludiert. Dies gilt für Diebstahl oder Teildiebstahl (z.B. Akku) sowie Vandalismus, Beschädigungen durch Unfall oder Sturz, Brand, Explosion und Blitzschlag, Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung) und Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgerät.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Nichtbeachtung von dem maximalen Gesamtgewicht (inkl. Fahrer und Zuladung: 221 kg). Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Für die Nutzung der Roller gilt ausdrücklich eine Helmpflicht sowohl für den Fahrer als auch für etwaige Beifahrer. Hierfür stellt STARCAR (für den 1. Fahrer kostenfrei) Helme zur Verfügung. Private Helme können auf eigene Gefahr genutzt werden und sind bei Anmietung vorzuzeigen.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
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G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
PREMIUM
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mit bezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mit bezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mit bezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mit bezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mit bezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 10.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung von 25,- EUR pro Tag, 155,- EUR pro Woche oder 340,- EUR pro Monat kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf 950,- EUR (S2, S4, S7 + S9 auf SB 2.500,- EUR) reduziert werden.
Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Für die Preisgruppe S1-S10 ist auch bei Rahmenverträgen nur ein Maximalrabatt von 10% möglich. Das Mindestalter für die Anmietung des Fahrzeugs ist 25 Jahre.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mit bezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und wenn bei einem Unfallschaden die Polizei nicht hinzugezogen wird. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Navigationssystem sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz in Höhe von 1.500,- EUR bis 2.000,- EUR zu entrichten. Gegen Zahlung der in der Tabelle genannten Gebühr kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer und Wildschäden mit 650,- EUR SB und gegen Glasbruchschäden mit 300,- EUR SB. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|
A - B | EUR 1.500,- | EUR 10,50 | EUR 7,90 | EUR 450,- |
C - FP + BE | EUR 2.000,- | EUR 11,50 | EUR 8,90 | EUR 650,- |
G - JP | EUR 2.000,- | EUR 14,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
K - M2 | EUR 2.000,- | EUR 16,50 | EUR 13,90 | EUR 750,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 850,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit Mietwagen nehmen leider überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir unsere KFZ-Versicherung angewiesen, jeden Schaden speziell auf seine Ursache hin zu überprüfen. Das bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verursachung des Schadens, insbesondere im Zustand von alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Bei grob fahrlässiger Verursachung des Schadens ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR (Gruppe K - M2: 5,- EUR) pro Tag ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
Die Kühltransporter der Gruppen 13, 14 und 15 haben eine Haftungssumme ohne Haftungsbeschränkung/CDW von 45.000,- EUR. Auf Wunsch ist eine Reduzierung auf 950,- EUR (Fahrer / Mieter unter 25 Jahre: 1.000 €) für 25,90 EUR pro Tag, ab 7 Tage für 21,90 EUR oder 190,- EUR pro Monat möglich. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 2.000,- EUR.
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EURO (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EURO je geschädigte Person.) Teilkaskoschäden (Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Glas- und Wildschäden) sowie Autotelefon sind nicht versichert. Für Schäden am Fahrzeug selbst ist bei vertragsgemäßer Nutzung ohne Abschluss der Haftungsbeschränkung (CDW) Schadensersatz bis zu einer Höhe von 2.000 EURO zu entrichten. Gegen Zahlung von 10,90 EUR pro Tag kann die Haftung für Schäden am Fahrzeug pro Schadensfall auf eine SB von 500,- EUR reduziert werden.
Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung einen Teilkaskoversicherungsschutz gegen Feuer, Glasbruch und Wildschäden mit 300 EURO SB. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen erhöht sich die SB auf 1.000 EURO. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Der Urlaubsknaller Clio / Swift ist bereits mit einer Vollkasko mit 3.000 EURO SB im Grundpreis versichert. Auf Wunsch ist eine Reduzierung auf 450,- EURO SB (Fahrer unter 25 Jahren: 800,- EURO SB) für 11,90 EURO / Tag möglich. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Urlaubsknaller Family ist bereits mit einer Vollkasko mit 4.000 EURO SB im Grundpreis versichert. Auf Wunsch ist eine Reduzierung auf 450,- EURO SB (Fahrer unter 25 Jahren: 800,- EURO SB) für 11,90 EURO / Tag möglich. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
Der Urlaubsknaller Premium ist bereits mit einer Vollkasko mit 5.000 EURO SB im Grundpreis versichert. Auf Wunsch ist eine Reduzierung auf 650,- EURO SB (Fahrer unter 25 Jahren: 800,- EURO SB) für 12,90 EURO / Tag möglich. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 850,- EUR.
ELEKTRO
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EURO (bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EURO je geschädigte Person). Für Eigenschäden und Teilkaskoschäden werden bei vertragsgemäßer Nutzung ein Schadensersatz bis zu einer Höhe von 650,00 EURO zu entrichten. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen erhöht sich die SB auf 1.000,00 EURO und bei Fahrer unter 25 Jahren auf 950,00 EURO. Der Mieter haftet bei Diebstahlschäden mit 10% des Fahrzeugwertes.
ELEKTRO
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EURO (bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EURO je geschädigte Person). Für Eigenschäden und Teilkaskoschäden werden bei vertragsgemäßer Nutzung ein Schadensersatz bis zu einer Höhe von 650,00 EURO zu entrichten. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen erhöht sich die SB auf 1.000,00 EURO und bei Fahrer unter 25 Jahren auf 950,00 EURO. Der Mieter haftet bei Diebstahlschäden mit 10% des Fahrzeugwertes.
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Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EURO (bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EURO je geschädigte Person). Für Eigenschäden und Teilkaskoschäden werden bei vertragsgemäßer Nutzung ein Schadensersatz bis zu einer Höhe von 650,00 EURO zu entrichten. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen erhöht sich die SB auf 1.000,00 EURO und bei Fahrer unter 25 Jahren auf 950,00 EURO. Der Mieter haftet bei Diebstahlschäden mit 10% des Fahrzeugwertes.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
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1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Gegen eine Gebühr von 3,- € / Tag bzw. 25,- € / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.