CDW/Haftungsbeschränkung/SB
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG / CDW (Gruppe 01-09)
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10 % des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Haftungsbeschränkung / CDW
Bei Fahrern / Mietern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Insassen-Unfallversicherung
Gegen eine Gebühr von 3,- EUR / Tag bzw. 25,- EUR / Monat ist eine Insassen-Unfallversicherung erhältlich. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10 % bei anteiligem Anspruch.
Pflichten im Schadenfall
Versicherungsbetrügereien und Fahrlässigkeiten beim Umgang mit LKW nehmen überhand. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben Sie bei Eintritt eines Schadenfalles folgende Sachverhalte zu beachten:
1) Bei allen Schadensfällen ist die Polizei sofort zur Unfallstelle hinzuzuziehen und der Vorfall polizeilich aufnehmen zu lassen.
2) Bei Schadensfällen, bei denen Sie mit unserem Fahrzeug einen anderen Verkehrsteilnehmer schuldhaft geschädigt haben, ist zusätzlich sofort nach Schadenseintritt die Anmietfiliale in Kenntnis zu setzen. Der Stationsleiter behält sich in diesen Fällen vor, zum Schadensort zu fahren und mit einem Gutachter vor Ort eine unfallanalytische Bewertung vorzunehmen und die Unfallbeteiligten zu befragen.
Unser Haftpflichtversicherer ist angewiesen, jeden Schadenfall speziell auf seine Ursachen zu überprüfen. Dieses bringt in der Regel für Schädiger und Geschädigten viele Unannehmlichkeiten mit sich. Hohe Versicherungsprämien schlagen sich auf den Mietpreis nieder und müssen auch von Ihnen mitbezahlt werden. Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden, insbesondere im Zustand von alkohl- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit. Für grob fahrlässig verursachte Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen verursacht werden, haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechendem Umfang bis zur Höhe des totalen Wegfalls. Parken und rangieren Sie nie ohne Einweisung!
Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei vorsätzlicher Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, wie beispielsweise die Hinzuziehung der Polizei in allen Schadensfällen. Das gleiche gilt auch bei Grenzüberschreitung ohne Genehmigung. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 und 2 behalten wir uns das Recht vor, den kompletten Versicherungsschutz zu entziehen.
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