ELEKTRO
Der Mieter/Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Es wird die folgende Fahrpraxis vorausgesetzt:
Zum Gebrauch des Mietfahrzeuges ist nur die im Mietvertrag aufgeführte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen gefahren, müssen diese im Mietvertrag eingetragen werden. Es wird folgende Gebühr für jeden weiteren Fahrer berechnet: PKW: 2,50 EUR pro Tag / LKW: 8,- EUR für den ersten Tag und 4,- EUR für jeden weiteren Tag. Bei nicht eingetragenem und somit unberechtigtem Fahrer erlischt jegliche Haftungsbeschränkung/CDW.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Der Mieter/Fahrer haftet für Schäden am Fahrzeug selbst uneingeschränkt bis zur Höhe des Fahrzeugwertes, bei Glasbruchschäden bis zur Höhe des Schadens.
Bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW gemäß untenstehender Tabelle wird die Haftung bei Schäden am Fahrzeug selbst auf 650,- EUR / 750,- EUR (je nach Fahrzeuggruppe; Fahrer unter 25 Jahren auf 950,- EUR) Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert. Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW einen Teilkaskoversicherungsschutz mit 650,- EUR SB. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 1.000,- EUR. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Monat | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|
AEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 99,00 | EUR 650,- |
CEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 99,00 | EUR 650,- |
EEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 115,00 | EUR 650,- |
FEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 115,00 | EUR 650,- |
HEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 120,00 | EUR 750,- |
HEM2 | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 120,00 | EUR 750,- |
IEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 150,00 | EUR 750,- |
IEM2 | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 150,00 | EUR 750,- |
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
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Der Mieter/Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Es wird die folgende Fahrpraxis vorausgesetzt:
Zum Gebrauch des Mietfahrzeuges ist nur die im Mietvertrag aufgeführte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen gefahren, müssen diese im Mietvertrag eingetragen werden. Es wird folgende Gebühr für jeden weiteren Fahrer berechnet: PKW: 2,50 EUR pro Tag / LKW: 8,- EUR für den ersten Tag und 4,- EUR für jeden weiteren Tag. Bei nicht eingetragenem und somit unberechtigtem Fahrer erlischt jegliche Haftungsbeschränkung/CDW.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Der Mieter/Fahrer haftet für Schäden am Fahrzeug selbst uneingeschränkt bis zur Höhe des Fahrzeugwertes, bei Glasbruchschäden bis zur Höhe des Schadens.
Bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW gemäß untenstehender Tabelle wird die Haftung bei Schäden am Fahrzeug selbst auf 650,- EUR / 750,- EUR (je nach Fahrzeuggruppe; Fahrer unter 25 Jahren auf 950,- EUR) Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert. Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW einen Teilkaskoversicherungsschutz mit 650,- EUR SB. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 1.000,- EUR. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Monat | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|
AEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 99,00 | EUR 650,- |
CEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 99,00 | EUR 650,- |
EEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 115,00 | EUR 650,- |
FEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 115,00 | EUR 650,- |
HEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 120,00 | EUR 750,- |
HEM2 | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 120,00 | EUR 750,- |
IEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 150,00 | EUR 750,- |
IEM2 | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 150,00 | EUR 750,- |
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
ELEKTRO
Der Mieter/Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Es wird die folgende Fahrpraxis vorausgesetzt:
Zum Gebrauch des Mietfahrzeuges ist nur die im Mietvertrag aufgeführte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen gefahren, müssen diese im Mietvertrag eingetragen werden. Es wird folgende Gebühr für jeden weiteren Fahrer berechnet: PKW: 2,50 EUR pro Tag / LKW: 8,- EUR für den ersten Tag und 4,- EUR für jeden weiteren Tag. Bei nicht eingetragenem und somit unberechtigtem Fahrer erlischt jegliche Haftungsbeschränkung/CDW.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Der Mieter/Fahrer haftet für Schäden am Fahrzeug selbst uneingeschränkt bis zur Höhe des Fahrzeugwertes, bei Glasbruchschäden bis zur Höhe des Schadens.
Bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW gemäß untenstehender Tabelle wird die Haftung bei Schäden am Fahrzeug selbst auf 650,- EUR / 750,- EUR (je nach Fahrzeuggruppe; Fahrer unter 25 Jahren auf 950,- EUR) Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert. Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW einen Teilkaskoversicherungsschutz mit 650,- EUR SB. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 1.000,- EUR. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Monat | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|
AEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 99,00 | EUR 650,- |
CEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 99,00 | EUR 650,- |
EEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 115,00 | EUR 650,- |
FEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 115,00 | EUR 650,- |
HEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 120,00 | EUR 750,- |
HEM2 | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 120,00 | EUR 750,- |
IEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 150,00 | EUR 750,- |
IEM2 | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 150,00 | EUR 750,- |
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
ELEKTRO
Der Mieter/Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Es wird die folgende Fahrpraxis vorausgesetzt:
Zum Gebrauch des Mietfahrzeuges ist nur die im Mietvertrag aufgeführte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen gefahren, müssen diese im Mietvertrag eingetragen werden. Es wird folgende Gebühr für jeden weiteren Fahrer berechnet: PKW: 2,50 EUR pro Tag / LKW: 8,- EUR für den ersten Tag und 4,- EUR für jeden weiteren Tag. Bei nicht eingetragenem und somit unberechtigtem Fahrer erlischt jegliche Haftungsbeschränkung/CDW.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Der Mieter/Fahrer haftet für Schäden am Fahrzeug selbst uneingeschränkt bis zur Höhe des Fahrzeugwertes, bei Glasbruchschäden bis zur Höhe des Schadens.
Bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW gemäß untenstehender Tabelle wird die Haftung bei Schäden am Fahrzeug selbst auf 650,- EUR / 750,- EUR (je nach Fahrzeuggruppe; Fahrer unter 25 Jahren auf 950,- EUR) Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert. Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW einen Teilkaskoversicherungsschutz mit 650,- EUR SB. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 1.000,- EUR. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Monat | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|
AEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 99,00 | EUR 650,- |
CEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 99,00 | EUR 650,- |
EEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 115,00 | EUR 650,- |
FEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 115,00 | EUR 650,- |
HEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 120,00 | EUR 750,- |
HEM2 | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 120,00 | EUR 750,- |
IEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 150,00 | EUR 750,- |
IEM2 | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 150,00 | EUR 750,- |
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
ELEKTRO
Der Mieter/Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Es wird die folgende Fahrpraxis vorausgesetzt:
Zum Gebrauch des Mietfahrzeuges ist nur die im Mietvertrag aufgeführte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen gefahren, müssen diese im Mietvertrag eingetragen werden. Es wird folgende Gebühr für jeden weiteren Fahrer berechnet: PKW: 2,50 EUR pro Tag / LKW: 8,- EUR für den ersten Tag und 4,- EUR für jeden weiteren Tag. Bei nicht eingetragenem und somit unberechtigtem Fahrer erlischt jegliche Haftungsbeschränkung/CDW.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Der Mieter/Fahrer haftet für Schäden am Fahrzeug selbst uneingeschränkt bis zur Höhe des Fahrzeugwertes, bei Glasbruchschäden bis zur Höhe des Schadens.
Bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW gemäß untenstehender Tabelle wird die Haftung bei Schäden am Fahrzeug selbst auf 650,- EUR / 750,- EUR (je nach Fahrzeuggruppe; Fahrer unter 25 Jahren auf 950,- EUR) Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert. Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW einen Teilkaskoversicherungsschutz mit 650,- EUR SB. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 1.000,- EUR. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Monat | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|
AEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 99,00 | EUR 650,- |
CEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 99,00 | EUR 650,- |
EEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 115,00 | EUR 650,- |
FEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 115,00 | EUR 650,- |
HEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 120,00 | EUR 750,- |
HEM2 | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 120,00 | EUR 750,- |
IEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 150,00 | EUR 750,- |
IEM2 | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 150,00 | EUR 750,- |
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
ELEKTRO
Der Mieter/Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Es wird die folgende Fahrpraxis vorausgesetzt:
Zum Gebrauch des Mietfahrzeuges ist nur die im Mietvertrag aufgeführte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen gefahren, müssen diese im Mietvertrag eingetragen werden. Es wird folgende Gebühr für jeden weiteren Fahrer berechnet: PKW: 2,50 EUR pro Tag / LKW: 8,- EUR für den ersten Tag und 4,- EUR für jeden weiteren Tag. Bei nicht eingetragenem und somit unberechtigtem Fahrer erlischt jegliche Haftungsbeschränkung/CDW.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Der Mieter/Fahrer haftet für Schäden am Fahrzeug selbst uneingeschränkt bis zur Höhe des Fahrzeugwertes, bei Glasbruchschäden bis zur Höhe des Schadens.
Bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW gemäß untenstehender Tabelle wird die Haftung bei Schäden am Fahrzeug selbst auf 650,- EUR / 750,- EUR (je nach Fahrzeuggruppe; Fahrer unter 25 Jahren auf 950,- EUR) Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert. Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW einen Teilkaskoversicherungsschutz mit 650,- EUR SB. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 1.000,- EUR. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Monat | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|
AEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 99,00 | EUR 650,- |
CEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 99,00 | EUR 650,- |
EEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 115,00 | EUR 650,- |
FEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 115,00 | EUR 650,- |
HEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 120,00 | EUR 750,- |
HEM2 | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 120,00 | EUR 750,- |
IEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 150,00 | EUR 750,- |
IEM2 | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 150,00 | EUR 750,- |
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
ELEKTRO
Der Mieter/Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Es wird die folgende Fahrpraxis vorausgesetzt:
Zum Gebrauch des Mietfahrzeuges ist nur die im Mietvertrag aufgeführte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen gefahren, müssen diese im Mietvertrag eingetragen werden. Es wird folgende Gebühr für jeden weiteren Fahrer berechnet: PKW: 2,50 EUR pro Tag / LKW: 8,- EUR für den ersten Tag und 4,- EUR für jeden weiteren Tag. Bei nicht eingetragenem und somit unberechtigtem Fahrer erlischt jegliche Haftungsbeschränkung/CDW.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Der Mieter/Fahrer haftet für Schäden am Fahrzeug selbst uneingeschränkt bis zur Höhe des Fahrzeugwertes, bei Glasbruchschäden bis zur Höhe des Schadens.
Bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW gemäß untenstehender Tabelle wird die Haftung bei Schäden am Fahrzeug selbst auf 650,- EUR / 750,- EUR (je nach Fahrzeuggruppe; Fahrer unter 25 Jahren auf 950,- EUR) Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert. Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW einen Teilkaskoversicherungsschutz mit 650,- EUR SB. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 1.000,- EUR. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Monat | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|
AEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 99,00 | EUR 650,- |
CEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 99,00 | EUR 650,- |
EEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 115,00 | EUR 650,- |
FEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 115,00 | EUR 650,- |
HEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 120,00 | EUR 750,- |
HEM2 | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 120,00 | EUR 750,- |
IEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 150,00 | EUR 750,- |
IEM2 | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 150,00 | EUR 750,- |
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
ELEKTRO
Der Mieter/Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Es wird die folgende Fahrpraxis vorausgesetzt:
Zum Gebrauch des Mietfahrzeuges ist nur die im Mietvertrag aufgeführte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen gefahren, müssen diese im Mietvertrag eingetragen werden. Es wird folgende Gebühr für jeden weiteren Fahrer berechnet: PKW: 2,50 EUR pro Tag / LKW: 8,- EUR für den ersten Tag und 4,- EUR für jeden weiteren Tag. Bei nicht eingetragenem und somit unberechtigtem Fahrer erlischt jegliche Haftungsbeschränkung/CDW.
 
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 50 Mio. EUR (Bei Personen jedoch Höchstentschädigung von 6,4 Mio. EUR je geschädigte Person). Der Mieter/Fahrer haftet für Schäden am Fahrzeug selbst uneingeschränkt bis zur Höhe des Fahrzeugwertes, bei Glasbruchschäden bis zur Höhe des Schadens.
Bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW gemäß untenstehender Tabelle wird die Haftung bei Schäden am Fahrzeug selbst auf 650,- EUR / 750,- EUR (je nach Fahrzeuggruppe; Fahrer unter 25 Jahren auf 950,- EUR) Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert. Außerdem gewähren wir bei Abschluss der Haftungsbeschränkung/CDW einen Teilkaskoversicherungsschutz mit 650,- EUR SB. Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB bei Abschluss der CDW wegen des Auslandsrisikos auf 1.000,- EUR. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Monat | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|
AEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 99,00 | EUR 650,- |
CEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 99,00 | EUR 650,- |
EEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 115,00 | EUR 650,- |
FEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 115,00 | EUR 650,- |
HEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 120,00 | EUR 750,- |
HEM2 | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 120,00 | EUR 750,- |
IEM | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 150,00 | EUR 750,- |
IEM2 | bis zur Höhe des Fahrzeugwertes | EUR 150,00 | EUR 750,- |
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- EUR bei Invalidität, 5.000,- EUR bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Der Mieter/Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Es wird die folgende Fahrpraxis vorausgesetzt:
Zum Gebrauch des Mietfahrzeuges ist nur die im Mietvertrag aufgeführte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen gefahren, müssen diese im Mietvertrag eingetragen werden. Es wird folgende Gebühr für jeden weiteren Fahrer berechnet: PKW: 2,50 EUR pro Tag / LKW: 8,- EUR für den ersten Tag und 4,- EUR für jeden weiteren Tag. Bei nicht eingetragenem und somit unberechtigtem Fahrer erlischt jegliche Haftungsbeschränkung/CDW.
Die Lademaße variieren modellbedingt. Für genaue Angaben stehen wir Ihnen gern telefonisch in der gewünschten Station zur Verfügung.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Die 0€ Selbstbeteiligung gilt für Schäden im In- und Ausland.
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der STARCAR-Mobilitätsservice greift nicht, wenn der Mieter oder berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls, für den Pannenhilfe benötigt wird, die Bedingungen des Mietvertrags verletzt hat. In derartigen Fällen kann Pannenhilfe in Anspruch genommen werden, diese wird dann allerdings zu den gültigen Standardraten (300€ pro Fall) an den Mieter berechnet.
Der Mieter/Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Es wird die folgende Fahrpraxis vorausgesetzt:
Zum Gebrauch des Mietfahrzeuges ist nur die im Mietvertrag aufgeführte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen gefahren, müssen diese im Mietvertrag eingetragen werden. Es wird folgende Gebühr für jeden weiteren Fahrer berechnet: PKW: 2,50 EUR pro Tag / LKW: 8,- EUR für den ersten Tag und 4,- EUR für jeden weiteren Tag. Bei nicht eingetragenem und somit unberechtigtem Fahrer erlischt jegliche Haftungsbeschränkung/CDW.
Die Lademaße variieren modellbedingt. Für genaue Angaben stehen wir Ihnen gern telefonisch in der gewünschten Station zur Verfügung.
 
Alle Preise schließen ein: Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Personenschäden max. 3 Mio. EUR. Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug selbst, Parkschäden, Wildschäden und Vandalismus bei vertragsgemäßer Nutzung ist begrenzt (siehe Haftungsbeschränkung ohne CDW). Sie kann gemäß Tabelle gegen Aufpreis (pro Std. / Tag) auf die je nach Gruppe angegebenen Beträge pro Schadensfall reduziert werden. Die Haftung bei Glasbruch beträgt 300,- EUR. Ohne Zahlung per Kreditkarte ist der Abschluss der Haftungsbeschränkung / CDW Pflicht. Bei Diebstahlschäden haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugwertes bei Abschluss der CDW. Ohne Abschluss der CDW sind Diebstahlschäden nicht versichert.
Gruppe | Haftungssumme ohne CDW |
pro Stunde | pro Tag | ab 7 Tage | SB bei Abschluss der CDW |
---|---|---|---|---|---|
1 | EUR 10.000 | EUR 3,50 | EUR 12,90 | EUR 10,90 | EUR 450,- |
2 + 3 | EUR 20.000 | EUR 4,50 | EUR 15,90 | EUR 12,90 | EUR 650,- |
4 + 5 | EUR 25.000 | EUR 4,60 | EUR 19,90 | EUR 14,90 | EUR 750,- |
6 + 7 | EUR 30.000 | EUR 6,50 | EUR 21,90 | EUR 16,90 | EUR 800,- |
8 + 9 | EUR 45.000 | EUR 8,50 | EUR 25,90 | EUR 20,90 | EUR 950,- |
Die 0€ Selbstbeteiligung gilt für Schäden im In- und Ausland.
Bei Mietern/Fahrern unter 25 Jahren ist die SB bei Abschluss der CDW nur auf 1.000,- EUR zu reduzieren! Bei genehmigten Grenzüberschreitungen ins Ausland erhöht sich die SB wegen des Auslandsrisikos auf 2.000 EUR.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er insbesondere folgende Pflichten hat:
Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW. Bei grob fahrlässiger Verletzung wird die vereinbarte Haftungsbeschränkung in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang gekürzt bis zur Höhe des totalen Wegfalls.
Die vereinbarte Haftungsbeschränkung/CDW entfällt auch bei vorsätzlichen, alkohol- oder drogenbedingten Beschädigungen oder Unfällen. Bei grob fahrlässig verursachten Beschädigungen oder Unfällen ist STARCAR berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem zur Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen, analog § 81 VVG.
Sie können optional eine Insassen-Unfallversicherung buchen. Die Deckungssummen sind 10.000,- € bei Invalidität, 5.000,- € bei Tod. Bei zwei oder mehr Insassen erhöht sich die Deckungssumme um 10% bei anteiligem Anspruch.
Der Mobilitätsservice beinhaltet einen 24-Stunden-Notdienst innerhalb von Deutschland, der die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs bei Schlüsselverlust, Schlüsselversand, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden, sowie Fremdstart und Betankung mit bis zu 5l Kraftstoff umfasst. Die Kosten für Ersatzschlüssel/Ersatzfernbedienung, Ersatzreifen sind nicht durch das Pannenhilfepaket abgedeckt und werden Ihnen in Rechnung gestellt.
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