AGB - Mietwagenvermittlung

  1. ALLGEMEINES 

    1. Die STARCAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung betreibt eine Autovermietung. Die Kunden der STARCAR GmbH nutzen für Anfragen und Buchungen von Mietfahrzeugen bundesweit auch das Onlinebuchungssystem auf der Website www.starcar.de. In dem Onlinebuchungssystem werden auch lokale Mietwagenstationen anderer Mietwagenunternehmen aufgelistet. 
       
    2. Für den Fall, dass der Kunde/Nutzer im Buchungsprozess die lokale Mietwagenstation eines anderen Mietwagenunternehmens auswählt, wird eine Vertragsanbahnung und der anschließende Mietvertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Mietwagenunternehmen geschlossen. Die STARCAR GmbH tritt in diesen Fällen als reiner Vermittler auf.
       
  2. VERMITTLUNG

    1. Der Mietvertrag wird direkt mit dem anderen Mietwagenunternehmen geschlossen und richtet sich nach dessen Vertragsbedingungen. Dem Kunden werden hierfür die AGB des jeweiligen Mietwagenunternehmens im Laufe des Buchungsprozesses zur Verfügung gestellt. Die STARCAR GmbH hat keinen Einfluss auf den Inhalt der jeweiligen AGB vom jeweiligen Mietwagenunternehmen und übernimmt keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Aktualität. Der Kunde/Nutzer bestätigt im Rahmen seiner Anfrage auf der Website www.starcar.de, dass er von den AGB des anderen Mietwagenunternehmens Kenntnis erlangt hat.
       
    2.  
      1. Die STARCAR GmbH ist als Vermittler ausschließlich zur ordnungsgemäßen Weitergabe der Buchungsanfrage an das andere Mietwagenunternehmen verpflichtet. Der Kunde/Nutzer stimmt der Weitergabe der Buchungsanfrage und den darin enthaltenden persönlichen Daten an das ausgewählte Mietwagenunternehmen zu. Die Weitergabe erfolgt automatisiert und auf elektronischem Wege. Im Einzelfall (etwa aufgrund von technischen Störungen) kann die Weitergabe der Buchungsanfrage auch auf einem anderen Kommunikationsweg manuell erfolgen.
         
      2. Die STARCAR GmbH und das andere Mietwagenunternehmen sind keine Erfüllungshilfen des jeweils anderen. Als Vermittler schuldet die STARCAR GmbH daher keine Leistungen aus dem Mietvertrag, diese werden ausschließlich durch das andere Mietwagenunternehmen erbracht.

        Die STARCAR GmbH haftet nicht, wenn Mietverträge nicht zustande kommen oder wenn es bei der Durchführung der Miete zu Vertragsstörungen und/oder Pflichtverletzungen der jeweiligen Parteien kommt. So stellen insbesondere Angaben über die Leistungen des jeweiligen anderen Mietwagenunternehmens keine Garantieerklärungen oder Zusicherungen der STARCAR GmbH dar. Es bestehen daher keine Erstattungsansprüche gegenüber der STARCAR GmbH. Absprachen zwischen dem Kunden/Nutzer und dem anderen Mietwagenunternehmen haben keine bindende Wirkung für die STARCAR GmbH.
         
      3. Bei den Angaben von lokalen Mietbedingungen, Öffnungszeiten, Adressen, Telefonnummern, Fahrzeugbeschreibungen etc. ist die STARCAR GmbH auf die von den Partnerunternehmen bereitgestellten Daten angewiesen. Die STARCAR GmbH übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
         
    3. Die STARCAR GmbH erhält von dem anderen Mietwagenunternehmen eine vertraglich vereinbarte Vermittlungsprovision. Für den Kunden/Nutzer des Buchungssystems ist die unter den Punkten I. und II. beschriebene Leistung der STARCAR GmbH kostenlos.

       
  3. HAFTUNG DER STARCAR GMBH

    1. Die STARCAR GmbH stellt, wie unter den Ziffern I und II dieser Bedingungen dargestellt, nur die Vermittlung von Buchungsanfragen zur Verfügung. Die Anmietung des Fahrzeuges stellt ein eigenes und unabhängiges Rechtsverhältnis dar, das ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen anderen Mietwagenunternehmen zustande kommt. Die STARCAR GmbH übernimmt daher weder eine Haftung, noch eine Garantie für das Zustandekommen, die Durchführung und die Abwicklung des Mietvertrages, bzw. den Folgen des Nichtzustandekommens eines Mietvertrages. Ebenso übernimmt die STARCAR GmbH keine Haftung für das Verhalten des anderen Mietwagenunternehmens.
       
    2. Soweit eine Haftung der STARCAR GmbH in Betracht kommt, haftet diese nach folgenden Vorgaben:

      1. Die STARCAR GmbH haftet für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die STARCAR GmbH nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung der STARCAR GmbH beschränkt sich im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach den vorstehenden Ziffern gelten nicht für eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung der STARCAR GmbH oder die Haftung aus einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie sowie bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Soweit die Haftung der STARCAR GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner für alle Anspruchsarten, auch solche aus Deliktsrecht.
         
      2. Die STARCAR GmbH haftet nicht für die fehlende Funktionsfähigkeit des Internetdienstes und für daraus resultierende Vermögens- und Folgeschäden sowie für Schäden infolge von Datenverlust. Die Haftung zwischen Vermieter und Kunden/Mieter untereinander bleiben von diesen Regelungen unberührt.

         
  4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    1. SchlussbestimmungenDas Rechtsverhältnis mit der STARCAR GmbH als Vermittler unterliegt deutschem Recht, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Ist der Kunde/Nutzer ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der STARCAR GmbH für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Rechtsverhältnisses ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach der Vermittlung ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Das für den Mietvertrag geltende Recht und der Gerichtsstand für Klagen gegen das jeweilige andere Mietwagenunternehmen richtet sich nach den lokalen gesetzlichen Bestimmungen am Ort der Übergabe des Mietfahrzeuges und des Abschlusses des schriftlichen Mietvertrages sowie den AGB des anderen Mietwagenunternehmens.
       
    2. Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.



 

STARCAR GmbH Kraftfahrzeugvermietung, Süderstraße 282, 20537 Hamburg
Stand 21.03.2019

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